100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt Löschverzögerung bei Falschbehauptungen
Margot Rudolph100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt Löschverzögerung bei Falschbehauptungen
Ein deutsches Gericht hat Meta zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt, weil das Unternehmen falsche Behauptungen über einen Soldaten, der im Gazastreifen stationiert ist, nicht entfernt hatte. Die Beiträge waren auf Facebook erschienen und wurden erst nach wochenlangem juristischem Druck gelöscht. Das Landgericht Frankfurt am Main urteilte, dass die Verzögerung des Unternehmens systematische Nachlässigkeit bei der Behandlung schädlicher Inhalte zeige.
Der Fall begann, als der Soldat Beschwerde gegen die auf Facebook verbreiteten Falschbehauptungen einreichte. Am 23. März 2026 ordnete das Gericht an, dass Meta die Beiträge umgehend löschen müsse, und drohte bei Nichtbefolgung mit finanziellen Sanktionen. Trotz des Beschlusses blieb das Unternehmen die Inhalte weitere 15 bis 17 Tage online.
Der Soldat beantragte daraufhin am 8. April 2026 ein Ordnungsgeld. Meta löschte die Beiträge schließlich am 8. und 10. April, doch das Gericht wertete die Verzögerung als inakzeptabel. Es betonte, dass die falschen Vorwürfe besonders schwerwiegend seien, was die Untätigkeit des Unternehmens noch problematischer mache.
Am 28. Mai 2026 verhängte die Pressestrafkammer des Landgerichts Frankfurt die Strafe in Höhe von 100.000 Euro. Sie kam zu dem Schluss, dass Meta gerichtliche Anordnungen wiederholt ignoriert habe, was eine erhebliche Geldbuße rechtfertige. Das Urteil kann noch innerhalb von zwei Wochen durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden.
Die Strafe unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen, die drohen, wenn Unternehmen gerichtlich angeordnete Löschungen von Inhalten nicht umsetzen. Meta muss nun mit finanziellen Strafen und möglichen weiteren Maßnahmen rechnen, sollte es weiterhin bei der Umsetzung von Löschanordnungen zögern. Die Entscheidung stärkt zudem die Position des Gerichts, Plattformen für schädliche Beiträge zur Verantwortung zu ziehen.
