18 June 2026, 22:13

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt

Verzögerung bei A39-Ausbau: Entscheidendes Gerichtsurteil steht bevor

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt

Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt wegen anhaltender Rechtsstreitigkeiten blockiert

Eine für nächsten Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung könnte darüber befinden, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden können. Das Projekt sieht sich seit 2019 immer wieder mit Klagen konfrontiert.

Die A39 soll auf einer Strecke von Lüneburg bis Wolfsburg verlaufen und dabei Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter passieren, bevor sie in die A7 mündet. Im südlichen Abschnitt wird die Autobahn von Wolfsburg bis Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn führen. Zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra ist zudem die neue Rastanlage Tappenbecker Moor geplant.

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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte bereits 2019 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab der Organisation zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Ergänzung und ein weiteres Verfahren eingeleitet wurden. Dennoch reichte der BUND 2024 eine weitere Klage ein. Eine mündliche Verhandlung, die ursprünglich für den 13. Mai angesetzt war, wurde auf den 23. Juni verlegt – das Urteil wird nun für nächsten Dienstag erwartet.

Aktuell führt die Autobahn GmbH auf ihrer Website den Status des südlichen Abschnitts mit „Planfeststellungsbeschluss vorhanden, aber nicht vollziehbar“ auf.

Die anstehende Gerichtsentscheidung könnte den Weg für die Wiederaufnahme der Bauarbeiten in zentralen Abschnitten der A39 ebnen. Bei einer Genehmigung würde das Projekt die neue Rastanlage Tappenbecker Moor sowie die südliche Strecke bis Ehra umfassen. Das Urteil wird zeigen, ob die seit Langem verzögerte Erweiterung endlich vorankommen kann.

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