AfD in Brandenburg vom Zukunftstag 2026 ausgeschlossen – wegen Rechtsextremismus-Vorwürfen
Margot RudolphAfD in Brandenburg vom Zukunftstag 2026 ausgeschlossen – wegen Rechtsextremismus-Vorwürfen
Brandenburgs Bildungsministerium schließt AfD-Landesfraktion vom Zukunftstag 2026 aus
Das Brandenburgische Bildungsministerium hat der AfD-Fraktion im Landtag die Teilnahme am Zukunftstag 2026 untersagt. Die Entscheidung folgt auf die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Verfassungsschutz des Landes. Für Schülerinnen und Schüler stehen weiterhin fast 1.000 Praktikumsplätze in ganz Brandenburg zur Verfügung.
Beim Zukunftstag können Jugendliche ab der siebten Klasse einen Tag lang in verschiedene Berufe hineinschnuppern. Anbieter melden ihre Plätze über eine Online-Plattform an. Die AfD-Fraktion war dort zwar zeitweise gelistet worden, wurde später jedoch wieder entfernt.
Grund für den Ausschluss ist die Einordnung des Brandenburgischen Verfassungsschutzes, der den Landesverband der AfD als rechtsextrem einstuft. Das Ministerium begründete seine Entscheidung damit, dass sie mit zwei verwaltungsgerichtlichen Urteilen im Einklang stehe. Die AfD hingegen hält die Einstufung für ungerechtfertigt und verweist auf ein separates Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das ihr Hoffnung mache.
Die AfD-Fraktion warf dem Ministerium eine ungerechte Behandlung vor: Man habe sich zweimal registrieren wollen, sei aber beide Male gelöscht worden. Nun prüft die Partei weitere rechtliche Schritte. Das Ministerium betont hingegen, sein Vorgehen sei rechtmäßig und basiere auf bestehenden Gerichtsentscheidungen.
Seit der letzten Teilnahme der AfD am Zukunftstag 2025 gibt es keine neuen Entwicklungen zu ihrem rechtlichen Status in Brandenburg. Für den Zukunftstag 2026 bleibt die Partei vorerst ausgeschlossen, während sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgeht. Schülerinnen und Schüler können weiterhin auf Hundert andere Praktikumsplätze im Rahmen des Programms zurückgreifen. Die Entscheidung des Ministeriums bleibt bestehen – es sei denn, ein Gericht hebt sie in Zukunft auf.






