AfD setzt Flaggenpflicht an Meißner Behörden durch – ab 2026 dauerhaft an Werktagen
Elfriede WielochAfD setzt Flaggenpflicht an Meißner Behörden durch – ab 2026 dauerhaft an Werktagen
AfD durchsetzt Kreistagsbeschluss: Dauerhafte Flaggenhissung an Dienstgebäuden des Landkreises Meißen
Ab Januar 2026 wehen Bundesflagge, Freistaat-Sachsen-Fahne und Kreisflagge dauerhaft an Behörden.
13. Dezember 2025, 03:36 Uhr
An den Dienstgebäuden des Landkreises Meißen werden künftig im Urlaub dauerhaft Flaggen gehisst. Der Beschluss geht auf eine Initiative der AfD-Fraktion im Kreistag zurück. Ab Januar 2026 sollen die Deutschlandflagge, die Fahne des Freistaats Sachsen sowie die Flagge des Landkreises Meißen an Werktagen durchgehend zu sehen sein.
Die neue Regelung wurde vom Landratsamt Meißen bestätigt. Statt die Flaggen täglich zu hissen und einzuholen, verbleiben sie künftig die gesamte Woche über an den Masten. Betroffen sind bestehende Flaggenstangen in Meißen, Großenhain und Riesa sowie eine geplante Installation in der Kreisstadt Meißen selbst.
Die Änderung tritt zum Neujahr 2026 in Kraft. Damit zeigen die Verwaltungsgebäude des Landkreises die Flaggen künftig an allen Werktagen durchgehend. Die Regelung gilt für bestehende und zukünftige Flaggenstandorte im gesamten Landkreis Meißen.