Autor gewinnt Prozess nach Beleidigung von Philipp Amthor auf Twitter
Margot RudolphAutor gewinnt Prozess nach Beleidigung von Philipp Amthor auf Twitter
Ein deutscher Autor hat einen Gerichtsprozess gewonnen, nachdem er wegen der Bezeichnung des CDU-Politikers Philipp Amthor als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet angeklagt worden war. Der Prozess, der auf Grundlage von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs eingeleitet wurde, wirft Fragen auf, wie solche Gesetze gegen normale Bürger eingesetzt werden könnten.
Der Fall nahm seinen Anfang, als der Twitter-Account des Autors in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen geriet. Die Anklage konzentrierte sich auf einen Tweet aus dem Jahr 2020, in dem der Autor Amthor beleidigt hatte – die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Äußerung habe die öffentliche Arbeit des Politikers „erheblich beeinträchtigt“. Doch erst ein Jahr später, als der Autor einen anderen Politiker als „Nazi“ bezeichnete, wurde tatsächlich Anklage erhoben.
Der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze – ausgestellt ganze vier Jahre nach dem ursprünglichen Tweet. In Deutschland werden mehr als die Hälfte aller Strafverfahren auf diese Weise erledigt, oft ohne dass der Beschuldigte jemals vor einem Richter erscheint. Wird innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, wird das Urteil automatisch rechtskräftig.
Vor Gericht forderte der Autor die Abschaffung von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs. Er warnte, das Gesetz könnte eher Hass gegen Politiker schüren als sie zu schützen. Obwohl er freigesprochen wurde, äußerte der Autor Besorgnis über normale Bürger, die möglicherweise nicht über die Mittel verfügen, um sich gegen ähnliche Vorwürfe zu wehren.
Das Gericht entschied zugunsten des Autors und hob den Strafbefehl auf. Der Fall zeigt, wie sich verzögerte Strafverfolgung und Strafbefehle auf die Meinungsfreiheit auswirken können. Paragraf 188 bleibt zwar in Kraft, doch seine Anwendung bleibt umstritten.
