BDA attackiert neues Tariftreuegesetz als bürokratische Überlastung für Unternehmen
Hagen SieringBDA attackiert neues Tariftreuegesetz als bürokratische Überlastung für Unternehmen
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat das neue Tariftreue- und Vergabegesetz als übermäßig bürokratisch scharf kritisiert. Wie eine aktuelle Umfrage zeigt, halten drei Viertel der Unternehmen die Vorgaben für öffentliche Ausschreibungen inzwischen für zu belastend. Das Gesetz, das der Bundestag Ende Februar 2026 verabschiedet hat, steht diese Woche freitag im Bundesrat zur Debatte.
Das Bundestariftreuegesetz (TTG) verpflichtet Unternehmen mit Bundesaufträgen ab 50.000 Euro, tarifliche Standards einzuhalten. Ausnahmen gelten für Lieferverträge und Aufträge der Bundeswehr. Verstöße können zum Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren führen.
BDA-Präsident Rainer Dulger monierte, die bürokratischen Hürden seien für die meisten Betriebe derzeit zu hoch. Eine vom BDA in Auftrag gegebene Forsa-Umfrage ergab, dass 75 Prozent der Unternehmen die Ausschreibungsbedingungen als überzogen empfinden. Weitere 43 Prozent ziehen sogar in Erwägung, künftig ganz auf öffentliche Aufträge zu verzichten.
Damit das Gesetz im Bundesrat verabschiedet wird, ist eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen erforderlich – in der Regel bedeutet das die Zustimmung von mindestens neun Bundesländern, da kleinere Regionen zwischen drei und sechs Stimmen halten.
Die BDA warnt, die neuen Regelungen würden Unternehmen davon abhalten, sich um Bundesaufträge zu bewerben. Mit der anstehenden Bundesratsabstimmung wird sich entscheiden, ob die strengeren Compliance-Vorgaben in Kraft treten. Die Firmen stehen nun vor der Wahl, sich an die Vorschriften anzupassen oder sich aus der öffentlichen Auftragsvergabe zurückzuziehen.






