Beamtenbund wirft Regierung verfassungswidrige Besoldungsreform vor
Deutscher Beamtenbund (DBB) kritisiert Regierungsentwurf zur Besoldungsreform scharf
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat massive Vorbehalte gegen Teile des Regierungsentwurfs zur Besoldungsreform angemeldet. Zwar unterstützt der Verband die grundsätzliche Ausrichtung der Pläne, bezeichnet jedoch zentrale Passagen als „verfassungswidrig“ und fordert dringende Nachbesserungen.
Kritik übt der DBB insbesondere an bestehenden Gehaltslücken und der Abschaffung des „Alleinverdiener-Prinzips“, das bisher die Besoldung von Beamten maßgeblich prägte. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte kürzlich Pläne vorgestellt, die Einstiegsgehälter für Bundesbeamte zu erhöhen. Künftig sollen Neueinsteiger in die zweite Besoldungsstufe einsteigen – eine Maßnahme, die der DBB begrüßt. Der Entwurf geht jedoch von einem zusätzlichen Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr aus und kehrt damit das alte Alleinverdiener-Modell um.
Der DBB argumentiert, dass das Einkommen eines Partners „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten“ liege und von externen Faktoren abhänge. Eine Kürzung der Bezüge auf dieser Grundlage sei rechtlich nicht haltbar. Zudem kritisiert der Verband die geplante Differenz von nur 1,6 Prozent zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4 als zu gering, um Leistungsunterschiede abzubilden oder verfassungsgemäßen Besoldungsgrundsätzen gerecht zu werden.
Für Führungskräfte in den B-Besoldungsgruppen fallen die vorgesehenen Erhöhungen weniger großzügig aus als für Beschäftigte in den unteren A-Gruppen. Der DBB wirft der Regierung vor, damit gegen die „Differenzierungsregel“ zu verstoßen, die klare Abstufungen zwischen den Besoldungsstufen vorschreibt. Auf Nachfrage zu diesen Bedenken lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme zu den Anpassungen in den B-Gruppen ab.
Der Verband fordert nun eine umfassende Überprüfung der Einkommensabstände in den B-Besoldungsgruppen, um sie an leistungsorientierte Bezüge und rechtliche Vorgaben anzupassen. Im Kern zielen die Einwände des DBB auf zwei verfassungsrechtliche Prinzipien ab: die angemessene Vergütung nach Leistung sowie die verpflichtenden Gehaltsabstufungen zwischen den Laufbahngruppen. Ohne Korrekturen drohe der Entwurf, den gesetzlichen Anforderungen nicht zu genügen.
Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie den Gesetzentwurf nachbessert oder ihn trotz der Warnungen des Verbandes vorantreibt. Die Entscheidung wird direkte Auswirkungen auf Zehntausende Beamte in ganz Deutschland haben.






