24 March 2026, 20:22

Berliner Buchladen verklagt Kulturstaatsminister wegen Extremismus-Vorwurfs

Schwarz-weiß-Foto eines Journals mit einem Etikett auf dem Cover, das vor einem dunklen Hintergrund platziert ist.

Berliner Buchladen verklagt Kulturstaatsminister wegen Extremismus-Vorwurfs

Ein Berliner Buchladen verklagt Deutschlands Kulturstaatsminister Wolfram Weimer wegen des Vorwurfs, politischen Extremismus zu fördern. Der Streit begann, nachdem Weimer das Geschäft von der Shortlist des Deutschen Buchhandlungspreises gestrichen hatte. Die Betreiber der Buchhandlung haben nun eine einstweilige Verfügung beantragt, um zu verhindern, dass die Regierung sie als Extremisten brandmarkt.

Im Mittelpunkt des Falls steht Zur schwankenden Weltkugel, eine linke Buchhandlung mit Schwerpunkt auf Politik, Philosophie und Psychoanalyse. 2002 als Teil des Schwarze Risse-Kollektivs gegründet, ist sie seit Langem eine feste Größe in Berlins linker Kulturszene.

Weimer schloss die Buchhandlung von der Preis-Vergebenungsliste aus und berief sich dabei auf "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse". In einem Interview mit der Zeit erklärte er später: "Der Staat kann mit Steuergeldern keine Preise an politische Extremisten vergeben." Die Betreiber forderten eine Unterlassungserklärung, doch Weimer lehnte ab.

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Die Buchhandlung hat nun rechtliche Schritte eingeleitet und beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26) eingereicht. Ziel ist es, Weimer und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur daran zu hindern, sie öffentlich als Extremisten zu bezeichnen. Ein Sprecher des Kulturstaatsministers verteidigte Weimarers Äußerungen mit dem Argument, Regierungsmitglieder müssten solche Positionen frei äußern dürfen.

Das Gericht hat den Antrag bestätigt, einen Termin für eine Entscheidung gibt es jedoch noch nicht.

Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, ob Weimarers Aussagen berechtigt oder ehrverletzend waren. Das Ergebnis könnte Auswirkungen darauf haben, wie Regierungsvertreter künftig politische Zuordnungen in Preisvergaben öffentlich bewerten. Bis dahin warten beide Seiten auf die Entscheidung des Gerichts.

Quelle