14 April 2026, 02:19

Berliner Gericht stärkt Patientenschutz: Apotheken haften für Online-Partner

Blauer Hintergrund mit weißer Text und Logo, das "19 Millionen Amerikaner werden schätzlich 400 USD pro Jahr an Arzneimittelkosten sparen" angibt.

Berliner Gericht stärkt Patientenschutz: Apotheken haften für Online-Partner

Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken die Verantwortung für rechtswidrige Werbung durch Online-Plattformen tragen müssen, mit denen sie zusammenarbeiten. Das Urteil folgt auf einen Fall, in dem eine Apotheke mit DoktorABC kooperierte – einem Online-Dienst, über den Patienten nach dem Ausfüllen eines Fragebogens Rezepte anfordern können. Rechtsexperten zufolge stärkt die Entscheidung den Patientenschutz und setzt klare Grenzen für Apothekenpartnerschaften.

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Das Landgericht Berlin II urteilte, dass Apotheken sich nicht der Verantwortung entziehen können, wenn ihre Partnerplattformen gegen Werberegeln verstoßen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand DoktorABC, ein digitaler Service, der es Patienten ermöglicht, Medikamente über ein Online-Formular anzufordern. Das Gericht stellte fest, dass bereits die allgemeine Bewerbung von Behandlungen für bestimmte Erkrankungen – selbst ohne Nennung konkreter Arzneimittel – als unzulässige Werbung gilt.

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hatte das Urteil vorangetrieben und gewarnt, dass Apotheken mit Bußgeldern oder dem Entzug ihrer Betriebserlaubnis rechnen müssen, wenn sie weiterhin mit rechtswidrigen Plattformen zusammenarbeiten. Dr. Bettina Mecking, juristische Leiterin der AKNR, bezeichnete das Urteil als "entscheidenden Schritt für die Patientensicherheit im gesamten Bundesgebiet". Sie betonte, dass Apotheken sicherstellen müssten, dass ihre Partner die gesetzlichen Vorgaben einhielten – unabhängig davon, wer die Plattform betreibe.

Die AKNR verwies zudem auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs gegen Bloomwell, das bestätigt hatte, dass Werbeverbote auch dann gelten, wenn keine spezifischen Medikamente genannt werden. Die juristische Abteilung der Kammer werde nun das jüngste Urteil prüfen, um weitere Schritte gegen illegale Geschäftsmodelle einzuleiten. Ein weiterer zentraler Punkt war die Haltung des Gerichts zur freien Apothekenwahl: Plattformen dürfen Nutzer nicht gezielt an bestimmte Apotheken vermitteln, da dies das Recht auf freie Wahl untergräbt.

Die Rechtsexpertin Dr. Anne Bongers-Gehlert unterstützte die Betonung der Apothekenverantwortung durch das Gericht. Sie argumentierte, dass Partnerschaften mit nicht konformen Plattformen sowohl Unternehmen als auch Patienten gefährdeten.

Das Urteil bedeutet, dass Apotheken ihre Online-Partner künftig sorgfältiger prüfen müssen. Wer dies versäumt, riskiert rechtliche Konsequenzen – bis hin zum Verlust der Betriebserlaubnis. Die AKNR hat deutlich gemacht, dass sie weiterhin gegen Plattformen vorgehen wird, die Werberegeln missachten oder die freie Apothekenwahl einschränken.

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