BGH prüft Schufa-Scoring: Wie transparent muss die Bonitätsbewertung sein?
Hagen SieringBGH prüft Schufa-Scoring: Wie transparent muss die Bonitätsbewertung sein?
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit einen Rechtsstreit über die Transparenz des Schufa-Scoring-Systems. Fünf Kläger haben die Auskunftei verklagt, weil diese ihrer Ansicht nach nicht ausreichend offenlegt, wie die persönlichen Bonitätswerte berechnet werden. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die aktuellen Angaben den GDPR-Anforderungen an automatisierte Entscheidungsfindung genügen.
Die Kläger fordern detailliertere Einblicke in die Logik hinter dem Schufa-Scoring-Modell. Die Schufa betont hingegen, dass ihre bisherigen Informationen bereits den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im März 2023 führte die Auskunftei ein neues System ein, das auf einer Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf definierte Kriterien umfasst, um die Transparenz zu erhöhen.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte zuvor gegen die Schufa entschieden. Es urteilte, dass Verbraucher die zentralen Faktoren und Gewichtungselemente, die ihre Bonitätswerte beeinflussen, nachvollziehen können müssen. Nun muss der BGH klären, ob die Schufa-Angaben den GDPR-Standards tatsächlich gerecht werden.
Ab November 2026 treten neue Datenschutzregeln für „materielle Scoring-Systeme“ in Kraft, die die Transparenzanforderungen weiter verschärfen. Das aktualisierte Schufa-Modell soll bis Ende 2028 vollständig eingeführt werden und ein älteres, komplexeres System ersetzen.
Die Entscheidung des BGH wird maßgeblich beeinflussen, wie detailliert Auskunfteien über ihre Bewertungsmethoden informieren müssen. Zudem könnte sie einen Präzedenzfall für die Transparenz anderer automatisierter Bewertungssysteme schaffen. Das Urteil könnte die GDPR-Pflichten für datenbasierte Bewertungen in verschiedenen Branchen präzisieren.
