10 April 2026, 20:17

BGH-Urteil: Bauunternehmen muss jahrelange Silo-Mängel vollständig beheben

Nahaufnahme einer gebrochenen und verwitterten Straßenoberfläche mit tiefen, breiten Rissen.

BGH-Urteil: Bauunternehmen muss jahrelange Silo-Mängel vollständig beheben

Ein jahrelanger Rechtsstreit um ein mangelhaftes Silo hat nun sein endgültiges Urteil gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein Bauunternehmen sämtliche Mängel an einem Überfahrsilo eines Landwirts vollständig beheben muss – trotz jahrelanger Nutzung. Der Fall, der 2013 begann, drehte sich um Risse und unebene Flächen, die kurz nach Fertigstellung des Silos im Jahr 2010 auftraten.

Der Landwirt bemerkte die Probleme mit dem Silo bereits kurz nach dessen Bau im September 2010. Bis 2013 hatten sich die Risse und Unebenheiten verschlimmert, woraufhin ein selbstständiges Beweisverfahren zur Begutachtung der Mängel eingeleitet wurde. Zwei Jahre später reichte der Landwirt eine Klage über 120.000 Euro ein, um die Vorauszahlungen für die Reparaturkosten zu decken.

Das Landgericht Ansbach gab dem Landwirt zunächst in vollem Umfang recht und sprach ihm die geforderte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigung später jedoch um ein Drittel. Die Richter argumentierten, der Landwirt müsse einen Teil der Kosten tragen, da das Silo über Jahre hinweg genutzt worden sei.

Am 27. November 2025 hob der Bundesgerichtshof das gekürzte Urteil auf. Er entschied, dass das Bauunternehmen alle Mängel vollständig zu beheben habe – unabhängig vom Alter des Silos oder dessen Zustand nach den Reparaturen. Das endgültige Urteil im Verfahren VII ZR 112/24 beendete damit den seit einem Jahrzehnt andauernden Rechtsstreit.

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Die Entscheidung bestätigt, dass das Bauunternehmen die alleinige Verantwortung für die Mängel des Silos trägt. Der Landwirt erhält nun eine vollständige Kostenerstattung für die notwendigen Reparaturen. Das Urteil setzt damit einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Fälle von Baumängeln nach der Fertigstellung.

Quelle