Bielefelder Paar entgeht Betrug bei gefälschter ETA-Reiseantragsseite für Großbritannien
Elfriede WielochBielefelder Paar entgeht Betrug bei gefälschter ETA-Reiseantragsseite für Großbritannien
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website, als es einen Reiseantrag für Großbritannien stellte. Am 13. März 2026 erstatteten sie online Anzeige bei der Polizei, nachdem ihnen während des Bezahlvorgangs verdächtige Gebühren aufgefallen waren. Der Vorfall zeigt die Risiken auf, die mit der Nutzung inoffizieller Seiten für Reisedokumente verbunden sind.
Das Paar hatte im Internet nach einer Möglichkeit gesucht, eine Electronic Travel Authorisation (ETA) zu beantragen, die seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien erforderlich ist. Auf einer scheinbar seriösen Website gaben sie ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen ein. Bei der Zahlungsabwicklung stieg der Gesamtpreis plötzlich auf etwa 240 Euro – deutlich über der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro pro Person.
Misstrauisch wegen der unerwarteten Kosten verweigerten sie die Transaktion und sperrten umgehend ihre Kreditkarte. Die Behörden bestätigten später, dass Anträge ausschließlich direkt bei britischen Behörden über die offizielle Regierungswebsite einzureichen sind: https://www.gov.uk/eta. Auch die Verbraucherzentrale warnt Reisende davor, Websites vor der Eingabe sensibler Daten genau zu prüfen.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Der Fall dient jedoch als Mahnung, für Reiseerlaubnisse ausschließlich offizielle Kanäle zu nutzen. Betrügerische Seiten imitieren oft echte Dienstleistungen, verlangen überhöhte Gebühren oder stehlen persönliche Daten. Die offizielle ETA-Beantragung bleibt der einzige sichere Weg, um eine Genehmigung für Reisen nach Großbritannien zu erhalten.






