Bundesrechnungshof zerpflückt geplante Kürzungen bei Krankenkassen-Zuschüssen
Hans D. FinkeBundesrechnungshof zerpflückt geplante Kürzungen bei Krankenkassen-Zuschüssen
Der Bundesrechnungshof hat Pläne zur Kürzung der Bundeszuschüsse für die gesetzlichen Krankenkassen scharf kritisiert. Ab 2027 beabsichtigt die Regierung, die jährlichen Zahlungen von 14,5 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu senken. Die Maßnahme löst Befürchtungen aus, dass Versicherte und Sozialhilfeempfänger höhere Kosten tragen müssen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte die Kürzung der Zuschüsse im Rahmen umfassender Haushaltskonsolidierungen vorgeschlagen. Gesundheitsministerin Warken lehnte den Schritt zunächst ab, nahm ihn jedoch nach Druck aus dem Finanzministerium in ihr Sparpaket auf. Der Rechnungshof unter Präsident Ansgar Heveling (CDU) verurteilte die Kürzungen als „willkürlich“ und ohne Bezug zu den tatsächlichen Entwicklungskosten im Gesundheitswesen.
Ein vom Rechnungshofsmitglied Oliver Sievers in Auftrag gegebener und zunächst vom Tagesspiegel veröffentlichter Bericht warnt, dass sich die finanzielle Belastung bei nicht versicherungsbasierten Leistungen – etwa der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern – auch im kommenden Jahr nicht verringern werde. Zwar erhalten die Krankenkassen bis 2031 jährlich zusätzliche 2 Milliarden Euro für die Versorgung von Grundsicherungsempfängern, doch der Rechnungshof hält dies für keinen ausreichenden Ausgleich der Zuschusskürzungen.
Bis 2031 summiert sich die Kürzung der Bundesmittel auf 4,75 Milliarden Euro. Kritiker monieren, dass die Haushaltskonsolidierung die Versicherten überproportional belaste, ohne dass Entlastungen in Aussicht stünden. Die geplanten Kürzungen reduzieren die Bundesförderung ab 2027 um jährlich 2 Milliarden Euro. In der Folge könnten Versicherungen und Sozialhilfeempfänger höhere Kosten tragen. Die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs legen nahe, dass die Maßnahme sachlich nicht durch aktuelle Finanztrends gerechtfertigt ist.
