Bundestag beschließt umstrittenes Infrastruktur-Beschleunigungsgesetz für Autobahnen und Schienen
Hans D. FinkeBundestag beschließt umstrittenes Infrastruktur-Beschleunigungsgesetz für Autobahnen und Schienen
Der Bundestag hat ein neues Beschleunigungsgesetz verabschiedet, das den Bau großer Infrastrukturprojekte vorantreiben soll. Die Regelungen zielen auf Autobahnen, Schienenwege und Wasserstraßen ab und sollen Verzögerungen bei der Entwicklung kritischer Infrastruktur verringern. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, steht nun noch die endgültige Zustimmung des Bundesrates aus.
Das Gesetz soll Projekte beschleunigen, die aus dem schuldenfinanzierten Sondervermögen für Infrastruktur im Umfang von 500 Milliarden Euro gefördert werden. Es ändert verfahrensrechtliche, planerische und umweltbezogene Vorschriften, um bestimmte Vorhaben als von „überragendem öffentlichem Interesse und öffentlicher Sicherheit“ einzustufen. Diese Einordnung würde schnellere Genehmigungsverfahren ermöglichen.
Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) betonte, das Gesetz verhindere Verzögerungen bei dringend benötigter Infrastruktur. Es werde Planungsprozesse straffen und Projekte im Zeitplan halten. Doch die Kritik daran bleibt nicht aus.
Die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen, Swantje Henrike Michaelsen, verurteilte das Gesetz als Schwächung des Umweltschutzes. Sie warf ihm vor, den Ausbau des Schienenverkehrs zugunsten von Autobahnen zu vernachlässigen. Der AfD-Abgeordnete Ulrich von Zons warnte vor möglichen Enteignungen und behauptete, das Gesetz schaffe keine ausgewogene Interessenabwägung. Jorrit Bosch von der Linken verwies auf unterbesetzte Behörden als zentrales Hindernis in den Planungsverfahren.
Das Gesetz geht nun zur finalen Abstimmung in den Bundesrat. Bei einer Verabschiedung werden ausgewählte Infrastrukturprojekte durch vereinfachte Auflagen beschleunigt. Die Änderungen sollen den Bau vorantreiben, lösen jedoch Debatten über ökologische und verfahrensrechtliche Folgen aus.
