22 December 2025, 04:52

Dresden-Region: Erleichterung für Stollen-Bäcker wegen Verpackungssteuer

Ein gebackener Artikel auf einer Oberfläche.

Dresden-Region: Erleichterung für Stollen-Bäcker wegen Verpackungssteuer

Region Dresden: Entlastung für Stollenbäcker durch Verpackungssteuer-Befreiung

Kernentscheidung: Handwerkskammer Dresden begrüßt Streichung der Verpackungsabgabe für Stollen über 500 Gramm

4. November 2025, 10:47 Uhr

Das deutsche Umweltbundesamt hat nach Druck von Wirtschaftsverbänden und dem sächsischen Wirtschaftsministerium seine Verpackungsvorschriften überarbeitet. Die Neuregelung befreit große Stollen von einer verpflichtenden Abgabe. Bäcker und Hersteller begrüßen die Änderung als praxisgerechte Lösung für die Branche.

Das aktualisierte Einwegkunststofffondsgesetz sieht vor, dass für Produkte mit einem Gewicht von über 500 Gramm keine Verpackungsgebühr mehr anfällt. Betroffen sind dabei Tüten, Folien und Behälter – also gängige Verpackungen für den traditionellen deutschen Weihnachtskuchen. Die Befreiung bedeutet, dass Hersteller für größere Stollen keine zusätzlichen Kosten mehr tragen müssen.

Die Handwerkskammer Dresden lobte die Entscheidung als Erfolg für die heimischen Bäckereien. Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Kammer, erklärte, die Regelung sei „praxistauglich und sinnvoll“. Der Beschluss folgt auf intensive Lobbyarbeit von Wirtschaftsverbänden und dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft.

Stollenproduzenten sparen nun die Verpackungsgebühren für Kuchen über 500 Gramm. Die Ausnahmeregelung entspricht den Forderungen der Branche und entlastet die Betrieben finanziell. Die Anpassung des Umweltbundesamts zeigt, wie direktes Feedback der Unternehmen zu politischen Kurskorrekturen führen kann.