17 June 2026, 19:23

EU führt Pflicht-"Stornierungsbutton" für Online-Verträge ein – was ändert sich?

Beginn des Widerrufsrechts: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

EU führt Pflicht-"Stornierungsbutton" für Online-Verträge ein – was ändert sich?

Eine neue EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, auf ihren Websites einen deutlich sichtbar und beschrifteten „Stornierungsbutton“ einzuführen. Die Regelung gilt für alle Online-Verträge unter deutscher Gerichtsbarkeit ab dem 19. Juni. Andere EU-Länder müssen die Richtlinie zunächst in nationales Recht umsetzen, bevor sie in Kraft tritt.

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Der Button muss leicht zugänglich sein und darf nicht mehr Angaben verlangen als beim ursprünglichen Vertragsabschluss. Verbraucher erhalten eine sofortige Bestätigung ihrer Stornierung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail.

Die Richtlinie ändert nichts am bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht, das weiterhin 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung oder Erhalt der Ware gilt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.

Die Neuregelung soll Verbrauchern die Kündigung von Online-Verträgen erleichtern. Unternehmen müssen die Vorgabe bis zum Stichtag umsetzen, um eine Verlängerung der Widerrufsfristen zu vermeiden. In Deutschland ist die Regelung bereits Gesetz, während andere EU-Staaten nach der nationalen Umsetzung folgen werden.

Quelle