Falsche Bußgeldforderungen: Betrüger zocken Besitzer von Balkon-Solaranlagen ab
Hans D. FinkeFalsche Bußgeldforderungen: Betrüger zocken Besitzer von Balkon-Solaranlagen ab
Bundesnetzagentur warnt vor gefälschten Schreiben mit Bußgeldforderungen für nicht angemeldete Balkon-Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor betrügerischen Schreiben gewarnt, in denen angebliche Strafzahlungen für nicht registrierte Balkon-Solaranlagen gefordert werden. In den gefälschten Briefen werden Empfänger mit Bußgeldern von bis zu 208 Euro bedroht, falls die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen erfolgt. Die Behörden bestätigten, dass es sich um Fälschungen handelt, und rufen die Betroffenen dazu auf, aktiv zu werden.
In den Betrugsschreiben wird Hausbesitzern vorgeworfen, ihre kleinen Photovoltaik(PV)-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Gefordert wird eine sofortige Zahlung von 41,60 Euro – bei Ignorieren drohe eine „volle Strafe“ von 208 Euro. Zudem werden die Empfänger angewiesen, einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen, obwohl die Schreiben durchgehend erfunden sind.
Mehrere Details entlarven den Betrug: Die Absender-E-Mail-Adresse [email protected] gehört nicht zur Bundesnetzagentur. Die angegebenen Telefonnummern mit den Vorwahlen 0229 und 0223 stimmen nicht mit denen Bonns überein, wo die Behörde ihren Sitz hat. Selbst die im Brief genannte Postadresse entspricht nicht dem tatsächlichen Standort der Bundesnetzagentur.
Zwar können bei versäumter Anmeldung von Balkon-Solaranlagen tatsächlich Bußgelder anfallen, doch die Bundesnetzagentur betont, dass es sich bei diesen Schreiben um eine Masche handelt. Sie rät allen Empfängern, die Zahlungsaufforderung zu ignorieren. Stattdessen sollten Betroffene den Vorfall bei der Polizei gegen unbekannte Täter anzeigen.
Die Warnung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem immer mehr Haushalte Balkon-Solaranlagen installieren, die innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden müssen. Die Bundesnetzagentur unterstreicht, dass nur offizielle Mitteilungen über verifizierte Kanäle vertrauenswürdig sind. Wer unsicher ist, ob seine Anlage korrekt angemeldet wurde, sollte sich direkt an die Behörde wenden.
