20 April 2026, 04:18

Fulda-Johannesberg: Massive Verkehrsbehinderungen durch geplante Proteste am Wochenende

Eine Gruppe von Menschen steht in der Nähe eines Lastwagens auf einer Straße, die von Gebäuden, Bäumen und Laternen gesäumt ist, unter einem bewölkten Himmel, wobei einige Mützen und Masken tragen und ein Band auf einem Stab im Vordergrund ist.

Fulda-Johannesberg: Massive Verkehrsbehinderungen durch geplante Proteste am Wochenende

Umfangreiche Verkehrsbehinderungen in Fulda-Johannesberg an diesem Wochenende wegen geplanter Proteste

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Ab diesem Freitagabend kommt es in Fulda-Johannesberg zu erheblichen Verkehrseinschränkungen im Zusammenhang mit angemeldeten Kundgebungen. Betroffen ist insbesondere die Zufahrt zur Von-Mengersen-Straße. Die Behörden betonten, sie würden während der Veranstaltungen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sorgen.

Die Sperrungen und Umleitungen beginnen bereits am Freitag um 18 Uhr und blockieren dann die Zufahrt für Fahrzeuge zur Von-Mengersen-Straße. Ab Samstag, 6 Uhr morgens, ist die Durchfahrt in dem abgesperrten Abschnitt weder in die eine noch in die andere Richtung möglich. Die Maßnahmen sollen voraussichtlich bis etwa 19 Uhr am Samstag andauern.

Der hessische Landesverband der AfD hat für seine Gründungsveranstaltung die Nutzung des Johannesberger Bürgerhauses erstritten. Nach Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie dem hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz sind friedliche Zusammenkünfte rechtlich geschützt. Die Polizei wird mit sichtbarer Präsenz vor Ort sein, um die Lage zu beobachten und bei Bedarf einzugreifen.

Trotz der Sperrungen wird der Busverkehr wie gewohnt aufrechterhalten. Die Behörden versicherten Anwohnern, dass sämtliche Maßnahmen darauf abzielen, rechtmäßige und friedliche Versammlungen zu ermöglichen.

Die Verkehrsbeschränkungen dauern bis Samstagabend an, wobei die Polizei bereitsteht, um auf eventuelle Vorfälle zu reagieren. Anwohner und Besucher werden aufgefordert, während der betroffenen Zeiten alternative Routen zu planen. Im Mittelpunkt steht die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts auf Versammlungsfreiheit.

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