Gericht gibt AfD-Abgeordneten recht: Linkspartei unterliegt in Beleidigungsstreit
Elfriede WielochGericht gibt AfD-Abgeordneten recht: Linkspartei unterliegt in Beleidigungsstreit
Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen der Linkspartei und dreizehn AfD-Abgeordneten wegen beleidigender Äußerungen zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe, die der Linken-Politiker Dirk Bruhn während einer Landtagssitzung im April 2025 erhoben hatte: Er warf AfD-Mitgliedern vor, seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Das Oberlandesgericht Rostock kam zu dem Schluss, dass die Behauptungen der Linkspartei weitgehend unbelegt seien und die persönlichen Rechte der AfD-Abgeordneten verletzten.
Der Konflikt begann, als Bruhn in einer Sitzung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern AfD-Politikern vorwarf, seine durch Parkinson verursachten Zitterbewegungen imitiert zu haben. Die Linkspartei wiederholte diese Vorwürfe später in einer Pressemitteilung, woraufhin die betroffenen AfD-Abgeordneten rechtliche Schritte einleiteten.
Das Gericht prüfte die vorgebrachten Beweise, fand jedoch keine Zeugen, die Bruhns Anschuldigungen stützten. Die Richter urteilten, dass die Linkspartei nicht nachweisen könne, dass AfD-Mitglieder Bruhns Erkrankung verspottet hätten. Zwar räumte das Gericht ein, dass Politiker scharfe Kritik aushalten müssten – persönliche Beleidigungen seien jedoch nicht hinnehmbar.
Ein früheres Urteil hatte den Antrag der AfD teilweise abgelehnt und lediglich die Streichung des Ausdrucks „politische und menschliche Arschlöcher“ aus der Pressemitteilung angeordnet. Diesmal ging das Gericht weiter und erließ eine umfassendere einstweilige Verfügung: Zwei Kreisverbänden der Linkspartei wurde untersagt, umstrittene Passagen der Erklärung erneut zu verbreiten.
Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung, während sein Kollege Thore Stein der Linkspartei vorwarf, „mit falschen Behauptungen Dreck zu schlemeudern“. Die Richter betonten, dass die Vorwürfe der Linkspartei ohne glaubwürdige Belege eine Verleumdung darstellten.
Das Urteil verbietet der Linkspartei, die umstrittenen Aussagen zu wiederholen. Zudem setzt es ein Präzedenzurteil zu den Grenzen politischer Rede und macht deutlich, dass unbegründete persönliche Angriffe nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen. Die betroffenen AfD-Abgeordneten begrüßten die Entscheidung als notwendige Korrektur.
