16 April 2026, 08:17

Hessen führt Kammergebühren für Ruhestandsapotheker ein – was sich jetzt ändert

Altes deutsches Bieretikett namens "Drei Kaiser Bier" mit drei Männern in traditioneller Kleidung, einer hält eine Bierflasche, mit Unterschriften unten auf einem hellblauen Hintergrund.

Hessen führt Kammergebühren für Ruhestandsapotheker ein – was sich jetzt ändert

Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) führt neue Gebühren für nicht berufstätige Apotheker ein. Dies folgt auf eine Änderung des Landesheilberufegesetzes, das nun vorsieht, dass alle Ruheständler oder inaktiven Berufsangehörigen in Hessen der Kammer beitreten müssen. Die Neuregelung erhöht den Verwaltungsaufwand und erfordert eine Anpassung der Gebührenstruktur.

Die Änderung ergibt sich aus einer rechtlichen Aktualisierung, die die Pflichtmitgliedschaft auf Apotheker ausdehnt, die nicht mehr im Berufsleben stehen. Bisher waren nur aktive Berufsangehörige beitragspflichtig. Nun muss die Kammer Rentner und nicht praktizierende Apotheker in ihrem Zuständigkeitsbereich ermitteln und erfassen.

Um die finanzielle Belastung abzumildern, hat die LAK ihre Jahresgebühren für das laufende Jahr halbiert. Damit sollen übermäßige Rücklagen abgebaut und gleichzeitig die erweiterte Mitgliederbasis berücksichtigt werden. Ein neues Gebührenmodell wird eingeführt, um die zusätzliche Gruppe abzudecken.

Auch andere Bundesländer haben ihre Beiträge angepasst. In Sachsen zahlen angestellte Apotheker nun jährlich 228 Euro – eine Erhöhung gegenüber den bisherigen 152 Euro. Berlin hat seine Gebühr auf 294 Euro angehoben, das sind 100 Euro mehr als im Vorjahr. In einigen Regionen müssen freiwillige Mitglieder zudem eine Mindestvierteljahresgebühr von 40 Euro entrichten.

In Niedersachsen hat die dortige Kammer die Pharmazeutische Zeitung (PZ) aus dem Mitgliederservice gestrichen. Die Entscheidung ist Teil von Sparmaßnahmen angesichts steigender Verwaltungsanforderungen.

Die erweiterten Mitgliedschaftsregeln werden den Arbeitsaufwand der Kammer erhöhen und neue Gebührenstrukturen erfordern. Nicht berufstätige Apotheker in Hessen müssen nun Beiträge zahlen, während andere Bundesländer die Abgaben für aktive Mitglieder erhöht haben. Die Änderungen folgen auf rechtliche Anpassungen und das Bestreben, die finanziellen Rücklagen auszugleichen.

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