08 February 2026, 16:27

Karneval 2025: Strenge Alkoholregeln und hohe Bußgelder für Autofahrer und Radler

Eine Gruppe von Menschen in Helmen fährt nachts auf Fahrrädern eine Stadtstraße hinunter, beleuchtet von den Stadtlichtern.

Karneval 2025: Strenge Alkoholregeln und hohe Bußgelder für Autofahrer und Radler

Karnevalszeit bringt bunte Kostüme und ausgelassene Feiern – doch die Behörden warnen Verkehrsteilnehmer zur Vorsicht. Strenge Alkoholregeln gelten für Autofahrer, Radfahrer und sogar E-Bike-Fahrer. Die Strafen bei Verstößen bleiben hart, ohne nennenswerte Änderungen in den letzten fünf Jahren.

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Für Autofahrer hat Alkohol am Steuer schwerwiegende Folgen: Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Kommt es zu einem Unfall, reichen bereits 0,3 Promille für Anklagen – mit Geldstrafen und einem möglichen sechsmonatigen Entzug der Fahrerlaubnis.

Fahreranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige haben keine Toleranzgrenze: Schon minimale Alkoholmengen führen zu 250 Euro Strafe und einer Verlängerung der Probezeit. Radfahrer ab 1,6 Promille riskieren strafrechtliche Verfolgung und den Verlust des Führerscheins. Für schnelle S-Pedelecs (E-Bikes bis 45 km/h) gilt ebenfalls die 0,5-Promille-Grenze, da sie rechtlich als Kleinkrafträder eingestuft werden.

Auch die Kostümwahl spielt eine Rolle: Autofahrer müssen Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit gewährleisten, das Gesicht darf nicht verdeckt sein. Verstöße kosten 60 Euro Bußgeld, zudem können Versicherungen bei Unfällen die Leistung verweigern. Die Behörden betonen: "Narrenfreiheit" gelte nicht im Straßenverkehr.

Restalkohol vom Vorabend kann die Fahrttauglichkeit noch beeinträchtigen. Alle Verkehrsteilnehmer sollten vor dem Fahren, Radeln oder E-Bike-Fahren ihren Promillerechner verwenden und ihre Fahrtüchtigkeit prüfen.

Die Strafen für Alkohol am Steuer sind seit 2021 weitgehend unverändert: Bei 0,5 bis 0,8 Promille beginnen die Bußgelder bei 500 Euro, bei höheren Werten steigen sie auf bis zu 3.500 Euro – kombiniert mit längeren Fahrverboten. Wiederholungstäter oder Fahrer mit über 1,1 Promille müssen mit bis zu 4.500 Euro Strafe und jahrelangem Führerscheinentzug rechnen. Die strengen Regeln sollen die Sicherheit auf den Straßen während der Feiertage gewährleisten.