Lörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich verboten, Bordelle nur noch in zwei Zonen
Hagen SieringLörrach verschärft Prostitutionsregeln: Straßenstrich verboten, Bordelle nur noch in zwei Zonen
Lörrach führt strengere Regeln für Prostitution ein
Nach der Zustimmung der Stadtverwaltung wird Lörrach verschärfte Vorschriften für die Prostitution einführen. Die neuen Maßnahmen sehen ein flächendeckendes Verbot der Straßenstricherei vor und beschränken Bordelle auf lediglich zwei Gewerbegebiete. Die Behörden erarbeiteten die Regelungen in enger Abstimmung mit der Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg.
Die überarbeitete Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt des Landes veröffentlicht wird. Demnach werden in 20 Gewerbegebieten Bordelle und ähnliche Betriebe ausdrücklich untersagt. Nur in zwei ausgewiesenen Industriezonen bleiben solche Einrichtungen weiterhin erlaubt.
Privat angebotene Dienstleistungen, bei denen Kunden Wohnungen aufsuchen, bleiben größtenteils legal, wenn auch mit einigen Einschränkungen. Nicht explizit geregelt sind jedoch Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden. Der Stadtrat betonte, das Ziel sei es, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen und gleichzeitig sensible Standorte zu schützen.
Die endgültige Abstimmung über die Verordnung ist für den 28. April 2026 vorgesehen.
Sobald die Regelungen gelten, wird sich die rechtliche Landschaft der Prostitution in Lörrach grundlegend ändern: Bordelle werden auf zwei festgelegte Zonen beschränkt, und Straßenprostitution ist dann im gesamten Stadtgebiet verboten. Das neue Konzept soll eine ausgewogene Regulierung mit dem Schutz öffentlicher Räume verbinden.






