16 April 2026, 20:20

Neue Chance zur Mitsprache: Flächennutzungsplan Im Fuchsfeld in Berenbostel liegt überarbeitet vor

Farbcodierte Karte eines geplanten Wohnbaugebiet-Entwicklungsplans auf einem Blatt Papier, mit beschrifteten Abschnitten und Text, der Gebäude, Straßen und andere Merkmale beschreibt.

Neue Chance zur Mitsprache: Flächennutzungsplan Im Fuchsfeld in Berenbostel liegt überarbeitet vor

Überarbeiteter Entwurf des Flächennutzungsplans für das Gebiet Im Fuchsfeld im Stadtteil Berenbostel fertiggestellt

Der aktualisierte Entwurf des Flächennutzungsplans für das Gebiet Im Fuchsfeld im Garbsener Stadtteil Berenbostel liegt nun in einer überarbeiteten Fassung vor. Die neueste Version enthält Änderungen und muss gemäß den rechtlichen Vorgaben erneut online veröffentlicht werden. Anwohnerinnen, Anwohner und Beteiligte erhalten in Kürze die Möglichkeit, die Anpassungen einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.

Der überarbeitete Plan mit der Nummer 4/41 wurde nach Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit und unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben angepasst. Nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) erfordert diese Überarbeitung eine erneute öffentliche Auslegung im Internet.

Öffentliche Auslegung vom 30. März bis 14. April 2026 Die zweiwöchige Beteiligungsfrist läuft vom 30. März bis zum 14. April 2026. Die verkürzte Frist entspricht den gesetzlichen Vorgaben für geänderte Pläne. Stellungnahmen in diesem Zeitraum müssen sich ausschließlich auf die neu hinzugefügten oder geänderten Abschnitte beziehen.

Frühere Fassungen des Entwurfs waren bereits Gegenstand der Prüfung. Die jüngsten Anpassungen zielen darauf ab, die Flächennutzungsvorgaben für das Gebiet vor der endgültigen Verabschiedung zu präzisieren.

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Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endet am 14. April 2026. Kommentare sind dabei auf die aktualisierten Teile des Plans beschränkt. Im Anschluss werden die Behörden das eingegangene Feedback auswerten, bevor die finalen Flächennutzungsregelungen beschlossen werden. Weitere Bekanntmachungen folgen nach Abschluss des Verfahrens.

Quelle