23 April 2026, 00:23

Neue Friedhofsverordnung bringt mehr Flexibilität und höhere Kosten für Bestattungen

Ein Friedhof mit Gräbern, geschmückt mit Blumen und Kerzen, umgeben von Gras, trockenen Blättern, Pflanzen, Bäumen und einem Zaun, mit Fahrzeugen, Gebäuden und dem Himmel im Hintergrund.

Neue Friedhofsverordnung bringt mehr Flexibilität und höhere Kosten für Bestattungen

Geplante Novelle der Friedhofsverordnung bringt Änderungen bei Bestattungsdienstleistungen

Eine geplante Überarbeitung der Friedhofsverordnung wird mehrere Neuerungen für Bestattungen mit sich bringen. Der Gemeinderat stimmt am 29. April 2026 über die geänderte Satzung ab. Zu den Anpassungen zählen neue Regelungen zur Grabnutzungsdauer, eine überarbeitete Gebührenstruktur sowie ein eigener Bereich für totgeborene Kinder.

Ziel der Reform ist ein transparenteres und nachhaltigeres Finanzierungssystem. Die Behörden rechnen mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 54.500 Euro, während bestimmte Kosten weiterhin subventioniert werden sollen.

Laut neuem Entwurf dürfen Urnenrasengräber künftig doppelt belegt werden, was Familien mehr Flexibilität bietet. Zudem sind individualisierte Grabsteine erlaubt, die eine persönlichere Gestaltung der Grabstätten ermöglichen.

Die Gebührenanpassungen betreffen verschiedene Leistungen: Verwaltungs- und Bestattungskosten steigen, um die vollen Aufwendungen zu decken, während Nutzungsentgelte für bestimmte Einrichtungen aufgrund aktualisierter Berechnungen sinken. Die Kostendeckung für die Aufbahrungshalle erhöht sich von 40 auf 60 Prozent.

Eine wichtige Neuerung ist ein eigener Bestattungsbereich für "Engelskinder", der trauernden Eltern keine zusätzlichen Kosten aufbürdet. Zwar steigen die Grabgebühren, doch die Stadt wird weiterhin einen Teil der Ausgaben übernehmen, um die finanzielle Belastung zu mildern.

Die Änderungen folgen einer Überprüfung der bisherigen Finanzierungspraxis. Die Verantwortlichen betonen die Notwendigkeit eines faireren und transparenteren Systems, um die langfristige Unterhaltung der Friedhöfe zu sichern.

Die novellierte Verordnung führt sowohl neue Optionen als auch angepasste Gebühren ein. Familien profitieren von erweiterten Grabwahlmöglichkeiten und einem kostenfreien Bereich für Kinderbestattungen. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen nach der Abstimmung im kommenden Jahr in Kraft.

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