Neues Energieeffizienzgesetz: Bundesregierung will Bürokratie abbauen und Klimaziele verschärfen
Hagen SieringNeues Energieeffizienzgesetz: Bundesregierung will Bürokratie abbauen und Klimaziele verschärfen
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieeffizienzgesetzes vorgelegt. Das Vorhaben zielt darauf ab, Verfahren zu vereinfachen und die nationalen Vorschriften an die EU-Energieeffizienzrichtlinie anzupassen.
Der Entwurf behält die bestehenden Obergrenzen für den Primär- und Endenergieverbrauch bei. Gleichzeitig entfällt die Pflicht der Versorger, ihren Kunden jährliche Berichte über den Energieverbrauch vorzulegen. Kritiker bemängeln, dass die Befreiung von Kommunen von lokalen Verkehrsregeln eine Doppelstandards schafft.
Laut Plan muss der Endenergieverbrauch bis 2030 um 27 Prozent gegenüber dem Stand von 2008 sinken. Weitere Reduktionen um 39 Prozent bis 2040 und 45 Prozent bis 2045 sind ebenfalls vorgesehen. Die Bundesregierung betont, dass die Maßnahmen dem Klimaschutz dienen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffimporten verringern sollen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat jedoch Bedenken geäußert. Er warnt, dass die Erreichung dieser Ziele das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) des Landes um fast 9 Prozent schrumpfen lassen könnte.
Der Gesetzentwurf soll Bürokratie abbauen und gleichzeitig strenge Energieeinsparziele erfüllen. Zwar werden neue Effizienzstandards eingeführt, doch gibt es Kritik an den wirtschaftlichen Folgen und ungleichen Ausnahmeregelungen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen durchlaufen nun das gesetzgeberische Verfahren.
