Neues Gebäudetyp-E-Gesetz: Mehr Flexibilität für Bauherren durch gestufte Baustandards
Elfriede WielochNeues Gebäudetyp-E-Gesetz: Mehr Flexibilität für Bauherren durch gestufte Baustandards
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) Deutschlands hat sich für weitreichende Änderungen der Bauvorschriften ausgesprochen. Die geplanten Reformen zielen darauf ab, Standards zu vereinfachen und die Zahl der verpflichtenden DIN-zertifizierten Verfahren zu verringern. Nun haben Ministerinnen zentrale Details des geplanten Gebäudetyp-E-Gesetzes vorgestellt.
Bundesbauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) präsentierten kürzlich die Kernelemente des neuen Gebäudetyp-E-Vertrags. Ihr Vorschlag sieht ein gestuftes System vor, das Bauherren und Bauunternehmen die Wahl zwischen Basis-, Mittelklasse- oder Premium-Baustandards ermöglicht.
Der NKR empfiehlt, den „Basisausführungsstandard“ als Regeloption festzulegen. Abweichungen wären in diesem Modell nur zulässig, wenn sie auf höhere Qualitätsstandards aufzahlen. Zudem plant der Rat, die Regierung während der Gesetzesausarbeitung zu beraten.
In den kommenden Monaten wird das Justizministerium einen Gesetzentwurf für das Gebäudetyp-E-Gesetz vorlegen. Die Empfehlungen des NKR dürften die Endfassung prägen, mit Fokus auf schlankere Prozesse und den Abbau überflüssiger Bürokratie.
Die Reformen sollen Bauherren mehr Flexibilität bieten, ohne die Qualitätskontrollen zu lockern. Bei Verabschiedung könnte das Gesetz Kosten senken und Bauprojekte beschleunigen. Die Regierung wird nun die formelle Ausarbeitung der Vorlage vorantreiben.
