23 April 2026, 10:21

Polizei NRW: Barrierefreiheit der Website nur teilweise erfüllt – wo es noch hakt

Whiteboard mit "Beyond Blended Accessibility"-Text, einer Globus-Zeichnung und Pfeilen.

Polizei NRW: Barrierefreiheit der Website nur teilweise erfüllt – wo es noch hakt

Barrierefreiheits-Prüfung der Polizei-Website Nordrhein-Westfalen: Fortschritte, aber noch erhebliche Mängel

Die Website der Polizei Nordrhein-Westfalen wurde auf Barrierefreiheit überprüft. Zwar erfüllt sie teilweise die gesetzlichen Vorgaben, doch für Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen bleiben zentrale Probleme bestehen. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der technischen Barrierefreiheits-Verordnung.

Die Seite entspricht nur teilweise den Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 auf Stufe AA. Dennoch beeinträchtigen mehrere Mängel die Navigation und den Zugang zu Inhalten. So fehlt bei Überschriften oft eine logische Hierarchie, was die Seitenstruktur für Nutzer von Screenreadern unklar macht.

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Bilder und Grafiken sind zwar häufig mit Alternativtexten versehen, doch sind diese mitunter unpassend oder in der falschen Sprache verfasst. Videos verfügen nicht über Audiodeskriptionen, und stumme Clips bieten keine textbasierten Alternativen. Auch bei Audio-Dateien fehlen Transkripte – Nutzer ohne Zugang zu Toninhalten werden dadurch benachteiligt.

Formularfelder sind unzureichend beschriftet, was insbesondere Menschen mit assistiven Technologien vor Herausforderungen stellt. Listen werden statt mit korrekter Auszeichnungssyntax mit div-Elementen umgesetzt, Absätze sind falsch mit -Tags oder div-Containern formatiert. Zwar existieren Untertitel für Videos, doch sind die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten schwer auffindbar.

Die Prüfung basiert auf dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die digitale Angebote für alle nutzbar machen sollen. Der Bericht zeigt jedoch Lücken in der barrierefreien Gestaltung auf: Fehlende Textalternativen, falsche Auszeichnungen und unklare Bedienelemente schränken die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen ein. Die Polizei muss diese Mängel beheben, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und den Zugang für alle Besucher zu verbessern.

Quelle