23 May 2026, 14:18

Polizeichefin in Niedersachsen wegen Justizbehinderung unter Verdacht

Hat der Polizeichef einen Kollegen gedeckt?

Polizeichefin in Niedersachsen wegen Justizbehinderung unter Verdacht

Polizeichefin in Niedersachsen wegen Verdachts der Justizbehinderung ermittelt

Eine Polizeidirektorin in Niedersachsen steht unter Ermittlungen, weil sie mutmaßlich die Justiz behindert haben soll, nachdem eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung einging. Nicola Simon, seit 2019 Leiterin des Polizeikommissariats Emsland/Grafschaft Bentheim, sieht sich nun disziplinarischen Konsequenzen wegen ihrer Behandlung eines Fehlverhaltensfalls eines ihrer Beamten ausgesetzt. Der betroffene Polizist selbst wird beschuldigt, eine Frau bei einer örtlichen Veranstaltung belästigt zu haben.

Der Vorfall ereignete sich bei einem privaten Boßel-Treffen in Baccum, wo ein 37-jähriger Beamter aus Simons Dienststelle einer sexuellen Belästigung einer weiblichen Teilnehmerin beschuldigt wird. Nach seiner Entfernung von der Veranstaltung soll er an anderer Stelle weitergefeiert haben. Ermittlern zufolge griff Simon zu seinen Gunsten ein, indem sie es ihm ermöglichte, am Ort oder in der Nähe zu bleiben, statt seine Entfernung durchzusetzen.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat daraufhin ein doppeltes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen den Beamten wird wegen sexueller Belästigung ermittelt, während Simon der Verdacht der Strafvereitelung im Amt lastet – ein Vorwurf, der mit Haftstrafen oder hohen Geldbußen geahndet werden kann. Sie wurde bereits vorläufig von ihren Dienstpflichten suspendiert, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

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Für das Polizeikommissariat ist dies nicht der erste Skandal. Bereits 2023 war ein ehemaliger Hauptkommissar derselben Behörde aufgefallen, weil er in privaten Chats rassistische und nationalsozialistisch verherrlichende Inhalte geteilt hatte. Die jüngsten Vorwürfe werfen nun weitere Fragen an die Führungsebene der Dienststelle auf.

Das Polizeikommissariat Emsland/Grafschaft Bentheim lehnte eine Stellungnahme zum aktuellen Fall ab und verwies alle Anfragen an die Polizeidirektion Osnabrück. Gegen Simon laufen inzwischen disziplinarrechtliche Verfahren, deren Ausgang von einer offiziellen Rüge bis hin zu ihrer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis reichen könnte.

Simons Suspendierung bleibt bis zum Abschluss der Ermittlungen bestehen. Bei einer Verurteilung wegen Strafvereitelung drohen ihr Haft- oder Geldstrafen. Die bereits in der Vergangenheit kritisch beäugte Dienststelle wartet nun auf die Ergebnisse der strafrechtlichen Untersuchungen sowie der internen Disziplinarprüfung.

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