Reform entlastet KMU: Höhere Mitarbeitergrenzen für Betriebsärzte und Sicherheitskräfte
Hans D. FinkeReform entlastet KMU: Höhere Mitarbeitergrenzen für Betriebsärzte und Sicherheitskräfte
Deutschland hat die Mitarbeitergrenzen für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit angehoben. Der Bundestag verabschiedete Reformen, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von bürokratischem Aufwand entlasten sollen. Nach Angaben der Regierung sollen die Änderungen Kosten sparen und die Effizienz der Betriebe steigern.
Bisher mussten Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten einen eigenen Sicherheitsbeauftragten benennen. Diese Pflicht stellte besonders kleinere Betriebe vor organisatorische Herausforderungen. Die Reform erhöht diese Schwelle nun auf 50 Mitarbeiter für die meisten Branchen.
Größere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten benötigen künftig nur noch einen Sicherheitsbeauftragten – sofern sie nicht in Hochrisikobranchen tätig sind. Die Regierung schätzt, dass die Anpassungen KMU jährlich rund 135 Millionen Euro einsparen könnten. Befürworter argumentieren, dass die Neuregelung es Unternehmen ermöglicht, interne Ressourcen gezielter einzusetzen.
Kritiker, darunter Abgeordnete von Grünen und Linken, äußern jedoch Bedenken. Sie warnen, dass weniger Sicherheitsbeauftragte zu mehr Arbeitsunfällen führen könnten. Fachleute fordern zudem eine engmaschige Überprüfung der Reformfolgen und gegebenenfalls Nachbesserungen, sollte das Sicherheitsniveau sinken.
Die neuen Regeln bedeuten, dass Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern keinen eigenen Sicherheitsvertreter mehr bestellen müssen. Auch für größere Betriebe gelten erleichterte Vorgaben – außer in gefährdungsintensiven Bereichen. Die Regierung erwartet, dass die Änderungen die finanzielle Belastung verringern, ohne die Arbeitssicherheit zu beeinträchtigen.






