10 December 2025, 12:30

Sachsen öffnet Sozialwohnungen für mehr Haushalte ab 2026

Ein Plakat mit zahlreichen Gebäuden und hervorgehobenen Text.

Sachsen erleichtert Zugang zu Sozialwohnungen - Sachsen öffnet Sozialwohnungen für mehr Haushalte ab 2026

Sachsen erleichtert Zugang zu Sozialwohnungen

Sachsen erleichtert Zugang zu Sozialwohnungen

Sachsen erleichtert Zugang zu Sozialwohnungen

  1. Dezember 2025

Sachsen erhöht ab Januar 2026 die Einkommensgrenzen für den Bezug von Sozialwohnungen. Die Änderungen sollen mehr Haushalten den Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglichen. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar unterzeichnete die neuen Regelungen am Dienstag.

Die angepassten Grenzen ermöglichen es auch besser Verdienenden, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten – das notwendige Dokument für die Bewerbung um eine Sozialwohnung. Für Single-Haushalte steigt die jährliche Bruttoeinkommensgrenze von 16.800 auf 20.520 Euro. Bei Zwei-Personen-Haushalten erhöht sich die Obergrenze von 25.200 auf 30.780 Euro.

Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Grenze um 7.011 Euro, zusätzlich gibt es 855 Euro pro Kind. Die Anpassungen basieren auf Prognosen zur Entwicklung des Mindestlohns bis 2027. Kraushaar betonte, dass Sozialwohnungen eine breitere Bevölkerungsschicht unterstützen sollten – einschließlich der Mittelschicht.

Die genaue Einkommensgrenze für Drei-Personen-Haushalte wurde in der Bekanntmachung nicht detailliert genannt.

Die neuen Einkommensobergrenzen treten Anfang 2026 in Kraft. Damit erfüllen mehr Menschen in Sachsen die Voraussetzungen für eine Förderung im sozialen Wohnungsbau. Die Änderungen spiegeln die steigenden Löhne wider und zielen darauf ab, die Wohnungsnot zu entschärfen.