Sachsen verschärft Regeln für Beamte mit AfD-Verbindungen nach Extremismus-Verdacht
Margot RudolphSachsen verschärft Regeln für Beamte mit AfD-Verbindungen nach Extremismus-Verdacht
Die sächsische Landesregierung hat neue Richtlinien eingeführt, die Beamte und öffentliche Bedienstete mit Verbindungen zur rechtsextremen AfD unter strengere Beobachtung stellen. Die Regeln traten im Januar in Kraft und legen fest, wie Behörden auf mutmaßliche Verbindungen zur Partei reagieren sollen. Sie sind Teil einer umfassenderen Reaktion auf die Einstufung des sächsischen AfD-Landesverbands als "gesichert rechtsextrem" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Die Richtlinien waren vor einem Jahr von Innenminister Armin Schuster (CDU) dem Kabinett vorgeschlagen worden. Sie verpflichten Vorgesetzte, Hinweise Dritter – darunter auch Meldungen von Kollegen – zu prüfen. Aktive Nachforschungen oder direkte Fragen zur Parteizugehörigkeit eines Mitarbeiters sind Führungskräften jedoch untersagt, es sei denn, es liegt ein konkreter Anlass vor.
Schon ein einzelner Social-Media-Beitrag, der die AfD unterstützt, kann nun eine Überprüfung auslösen. Schwerwiegendere Handlungen wie eine Kandidatur für die Partei oder eine offene Unterstützung können disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen. Für eine Entlassung oder schwere Sanktionen muss jedoch festgestellt werden, dass die betreffende Person die freiheitlich-demokratischen Grundwerte Deutschlands ablehnt.
Die aktuellen Regeln gelten für Landesministerien und öffentliche Behörden. Eine separate Verordnung für Polizeibeamte soll in Kürze folgen.
Die Maßnahmen spiegeln die Haltung der Landesregierung zur Einstufung der AfD als extremistisch wider. Beschäftigte, die sich aktiv für die Partei engagieren, müssen mit Konsequenzen rechnen – von Abmahnungen bis hin zur Kündigung. Die Richtlinien regeln zudem verbindlich, wie Hinweise und interne Meldungen zu behandeln sind.






