Sachsens Gefängnisse rüsten gegen dramatischen Drogen-Schmugel auf
Hans D. FinkeVerschärfte Maßnahmen gegen psychoaktive Drogen in Gefängnissen - Sachsens Gefängnisse rüsten gegen dramatischen Drogen-Schmugel auf
Sächsische Gefängnisse kämpfen mit starkem Anstieg des Drogenschmuggels
In sächsischen Justizvollzugsanstalten nimmt der Schmugel von Rauschgift – insbesondere von neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) – dramatisch zu. Im vergangenen Jahr verdoppelte sich die Zahl der beschlagnahmten Drogenfunde auf 237 Fälle. Die Behörden haben nun verschärfte Sicherheitsmaßnahmen angekündigt, um das wachsende Problem einzudämmen.
Der Anstieg der NPS, zu denen oft synthetische Cannabinoide zählen, hat zu neuen Nachweismethoden und rechtlichen Reformen geführt. Gleichzeitig gab es Änderungen bei der Vergütung von Gefangenenarbeit und den Möglichkeiten, das verdiente Geld zu verwenden.
Das sächsische Justizministerium bestätigte, dass NPS – darunter synthetische Cannabinoide – zunehmend in Haftanstalten eingeschmuggelt werden. Die Drogen gelangen über Briefe ins Gefängnis, etwa versteckt in Kinderzeichnungen oder anderer Post. Die Häftlinge zerschneiden das präparierte Papier in kleine Stücke und rauchen es, um sich zu berauschen.
Als Reaktion darauf haben die Behörden neue Erkennungstechnologien eingeführt. Vier spezielle Drogenscanner und elektronische Spurendetektoren wurden beschafft, zwei davon sind bereits im Einsatz. Die übrigen beiden Geräte befinden sich noch in der Schulungsphase für das Personal, bevor sie eingesetzt werden. Vier Justizvollzugsanstalten – die Justizvollzugsanstalt Leipzig (als Pilotstandort), die Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen sowie die Anstalten in Dresden und Bautzen – erhielten die Geräte vor einer flächendeckenden Einführung.
Justizministerin Katja Meier treibt zudem gesetzliche Änderungen voran, um die Maßnahmen rechtlich abzusichern. Eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes soll die neuen Sicherheitsprotokolle verankern. Gleichzeitig wurde die Gefangenenvergütung auf 15 Prozent des nationalen Durchschnittslohns angepasst. Häftlinge können nun 60 Prozent ihres Verdienstes für Schadenswiedergutmachung oder Entschädigungen an Verbrechensopfer verwenden.
Weitere Schritte umfassen den Einsatz von Kopiergeräten zur Briefkontrolle sowie Schulungen für das Personal. Ziel ist es, den Drogenfluss zu unterbinden und die Überwachung des Schriftverkehrs der Inhaftierten zu verschärfen.
Die neuen Maßnahmen sollen die steigende Zahl von Drogenfunden in sächsischen Gefängnissen eindämmen. Mit moderner Technik, rechtlicher Absicherung und Änderungen bei der Gefangenenentlohnung hoffen die Behörden, den Schmugel zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen. Die Reformen stellen zudem sicher, dass ein größerer Teil der Häftlingslöhne an Opfer von Straftaten fließt.