Sonderangebot für den Umtausch von Führerscheinkarten
Zusätzliches Angebot zum Umtausch von Führerscheinkarten
Am Montag, dem 12. Januar 2026, bietet die Führerscheinstelle der Stadt Chemnitz von 13 bis 16 Uhr eine Sonderöffnung für den Umtausch von Kartenführerscheinen in EU-Kartenführerscheine an. Termine können ab sofort unter der Behördenrufnummer 115 oder per E-Mail an [email protected] vereinbart werden. Im Antrag sollten der Grund der Beantragung, Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Führerscheinnummer sowie die ausstellende Behörde angegeben werden. Anschließend wird eine Bestätigung mit dem genauen Termin und dem jeweiligen Terminode per E-Mail zugesandt.
Das Angebot richtet sich vor allem an Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger, die einen Kartenführerschein besitzen, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurde. Die Frist für den Umtausch dieser unbefristeten Führerscheine in einen befristeten EU-Kartenführerschein endet am 19. Januar 2026. Inhaber von Papierführerscheinen mussten ihren alten Führerschein bereits bis zum 19. Januar 2025 gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen. Ausnahmen gelten für Führerscheininhaber, die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden – sie haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.
Die Führerscheinstelle Chemnitz bietet verlängerte Öffnungszeiten an, um Bürgerinnen und Bürgern den Umtausch ihrer alten Führerscheine zu erleichtern. Am Montag, dem 12. Januar 2026, bleibt die Behörde von 13 bis 16 Uhr speziell für die Ausgabe des neuen EU-Kartenführerscheins geöffnet. Damit soll Fahrzeughaltern unter die Arme gegriffen werden, die vor den anstehenden Fristen für die Führerscheinerneuerung stehen.
Im Fokus stehen dabei Inhaber von Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurden. Diese Führerscheine – wie auch alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente – müssen bis spätestens 19. Januar 2033 durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzt werden. Für vor dem 1. Januar 1953 Geborene gilt dieselbe Frist.
Für Papierführerscheine war der Umtausch in den EU-Kartenführerschein bereits bis zum 19. Januar 2025 Pflicht. Bei unbefristeten Führerscheinen endet die Frist für den Umtausch in einen befristeten EU-Führerschein am 19. Januar 2026. Die Verlängerung von Führerscheinen mit Ablaufdatum kann bis zu sechs Monate vor dem Verfallsdatum beantragt werden. Für die Terminvereinbarung müssen Antragsteller Vollständigen Namen, Geburtsdatum, Führerscheinnummer und die ausstellende Behörde angeben. Termine lassen sich über die Hotline 115 oder per E-Mail an [email protected] buchen. Autofahrer werden aufgefordert, ihre Umtauschtermine frühzeitig zu planen, um Verzögerungen in letzter Minute zu vermeiden.
Die erweiterten Öffnungszeiten am 12. Januar 2026 bieten Chemnitzer Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Gelegenheit, ihre Führerscheine rechtzeitig zu aktualisieren. Angesichts der nahenden Fristen für verschiedene Führerscheintypen wird zu frühzeitigem Handeln geraten. Die Hotline und E-Mail-Adresse der Behörde stehen weiterhin für Terminbuchungen zur Verfügung.