ABDA will illegale Rabatte bei Online-Apotheken mit harten Strafen ahnden
Hagen SieringABDA will illegale Rabatte bei Online-Apotheken mit harten Strafen ahnden
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) fordert schärfere Regeln gegen illegale Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente. Für Online-Apotheken, die gegen Preisvorschriften verstoßen, schlägt sie Bußgelder von bis zu 300.000 Euro vor. Zudem pocht die Organisation auf klarere Verbote, um solche Anreize künftig zu unterbinden.
Die ABDA betont, dass einheitliche Arzneimittelpreise essenziell für eine sichere und gerechte pharmazeutische Versorgung seien. Rabatte und Boni untergruben ihrer Ansicht nach den Patientenschutz und qualitative Standards.
Der Verband hat mehrere Gesetzesänderungen vorgeschlagen. Dazu gehört ein explizites Verbot von Rabatten, Prämien oder ähnlichen Angeboten für rezeptpflichtige Medikamente. Zudem soll das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Einhaltung der Vorschriften überwachen und Verstöße ahnden.
Apotheken, die gegen die Regeln verstoßen, sollen laut ABDA vorübergehend von der Belieferung von Versicherten ausgeschlossen werden – und zwar so lange, bis alle Strafen vollständig beglichen sind. Darüber hinaus empfiehlt der Verband, bestehende vertragliche Sanktionen in formelle Verwaltungsstrafen umzuwandeln.
Aus öffentlichen Unterlagen von März 2025 bis März 2026 geht nicht hervor, wie viele niederländische Online-Apotheken illegale Rabatte oder Boni angeboten haben. Auch konkrete Namen oder Standorte der betroffenen Apotheken sind nicht dokumentiert.
Ziel der Vorschläge ist es, die Durchsetzung zu verschärfen und rechtliche Schlupflöcher zu schließen. Bei einer Umsetzung hätten die Behörden mehr Befugnisse, um Verstöße gegen Preisbindungen härter zu bestrafen. Online-Apotheken, die gegen die Regeln verstoßen, müssten mit hohen Geldstrafen und vorübergehenden Lieferstopps für Versicherte rechnen.






