AfD feiert Teilsieg im Streit um Rechtsextremismus-Vorwurf vor Gericht
Margot RudolphAfD-Politiker will den Verfassungsschutz in MV abschaffen - AfD feiert Teilsieg im Streit um Rechtsextremismus-Vorwurf vor Gericht
Die rechtspopulistische AfD hat in Deutschland einen Teilerfolg vor Gericht gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz errungen. Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass die Behörde die politische Partei vorerst nicht endgültig als "gesichert rechtsextrem" einstuften darf. Die Entscheidung löst heftige Reaktionen bei der AfD und ihren politischen Gegnern aus.
Mit dem Urteil wird dem Bundesamt untersagt, die AfD offiziell als gesichert rechtsextremistisch zu klassifizieren. Diese Einstufung war im Mai 2025 erfolgt, wurde jedoch aufgrund anhängiger Klagen vorläufig ausgesetzt. Während die bundesweite Bewertung damit vorerst in der Schwebe bleibt, haben mehrere Bundesländer – darunter Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg – die Partei bereits auf Landesebene als extremistisch eingestuft.
In Niedersachsen wurde der Status der AfD im Februar 2026 verschärft. Zunächst 2022 nur als Prüffall eingestuft, gilt sie nun als Beobachtungsobjekt von besonderer Bedeutung. Diese Höherstufung ermöglicht eine intensivere Überwachung und begründet sich mit den ethnokulturellen Positionen und der völkisch-nationalistischen Ideologie der politischen Partei.
AfD-Politiker begrüßten die Gerichtsentscheidung. Der Parteimitglied Dario Seifert nannte das Urteil "ermutigend" und warf dem Verfassungsschutz vor, als politisches Werkzeug statt als neutrale Institution zu agieren. Er ging noch weiter und kündigte an, die AfD würde – falls die Wähler ihr ein Mandat erteilten – die Landesbehörde für Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern komplett abschaffen. Auch die AfD-Fraktion im Schweriner Landtag feierte den Richterspruch als juristischen Erfolg.
Die Grünen-Vorsitzende Constanze Oehlrich bewertete die Entscheidung hingegen anders. Für sie sei das Urteil ein Auftrag an die Sicherheitsbehörden, extremistische Bestrebungen weiter genau zu beobachten. Oehlrich betonte, dass alle, die die demokratische Ordnung Deutschlands untergraben, mit konsequenten rechtlichen Mitteln gestoppt werden müssten. Zudem forderte sie die Landesbehörde in Mecklenburg-Vorpommern auf, klar Stellung zur AfD zu beziehen und ihrer Verantwortung für die Region gerecht zu werden.
Die bundesweite Einstufung der AfD als extremistisch bleibt damit vorerst ungeklärt. Die Landesbehörden behalten jedoch ihre eigenen Bewertungen und Überwachungsbefugnisse bei. Die Debatte über den Status der Partei und die Rolle der Verfassungsschutzbehörden wird vor Gericht und in der politischen Auseinandersetzung voraussichtlich weitergehen.






