22 December 2025, 18:50

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

Eine Person spricht in ein Mikrofon mit einem Banner mit der Aufschrift 'Bundes' dahinter.

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen

AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen

AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen

  1. Dezember 2025, 16:13 Uhr

Die Alternative für Deutschland (AfD) verschärft ihren juristischen Feldzug gegen den Verfassungsschutz. Die Behörde hatte den sächsischen Landesverband der Partei im Mai 2024 als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Nun droht die AfD mit weiteren Klagen, sollte die Entscheidung nicht zurückgenommen und die vollständige Bewertung öffentlich gemacht werden.

Der Streit begann, als der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband in Sachsen 2024 als rechtsextremistische Organisation einordnete. Zwei Gerichte, darunter das Oberverwaltungsgericht Bautzen, bestätigten diese Einstufung im Januar 2025. Die AfD weist die Vorwürfe wiederholt zurück und behauptet, ihre Äußerungen seien „willkürlich verdreht“ worden, um in das Narrativ der Behörde zu passen.

Die Partei argumentiert, dass Begriffe wie „internationale Finanzelite“ zu Unrecht als antisemitisch gewertet wurden. Sie wirft dem Verfassungsschutz politische Voreingenommenheit, Amtsmissbrauch und die Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte vor. Das sächsische Innenministerium verteidigte hingegen sein Vorgehen und betonte, die AfD habe im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens Einsicht in die relevante Bewertung erhalten. Trotz der gerichtlichen Bestätigungen beharrt die AfD auf einer ungerechten Behandlung. Sie fordert nun die Rücknahme der Einstufung sowie die Veröffentlichung des vollständigen Berichts – andernfalls kündigt sie weitere Klagen gegen die Landesregierung an.

Der juristische Konflikt hält an, da die AfD die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes nicht akzeptiert. Die Drohung mit weiteren Schritten folgt auf zwei Gerichtsentscheidungen, die die Einstufung der Behörde unterstützten. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob der sächsische AfD-Landesverband weiterhin als rechtsextrem überwacht wird.