04 January 2026, 04:39

Bio-Getränke verlieren EU-Logo: Gericht setzt klare Grenzen für Zusatzstoffe

Eine Flasche mit Text darauf, mittig im Bild positioniert.

Bio-Getränke verlieren EU-Logo: Gericht setzt klare Grenzen für Zusatzstoffe

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass biologische Getränke mit zugesetzten, nicht-pflanzlichen Vitaminen oder Mineralstoffen weder das EU-Bio-Logo noch das deutsche Biosiegel tragen dürfen. Das Urteil folgt auf eine Klage von Herbaria, einem Unternehmen, das sich auf Bio-Kräuter, -Tees und -Getränke spezialisiert hat.

Die Entscheidung betrifft auch importierte Produkte, darunter ein ähnliches US-Erzeugnis, das nun die Bio-Zertifizierungskennzeichen entfernen muss.

Herbaria, das Bio-Kräuter, -Tees, -Kaffee und Drogerieartikel herstellt, hatte geklagt, nachdem Behörden die Entfernung des EU-Bio-Logos von einem seiner Mischgetränke angeordnet hatten. Das Produkt enthielt zugesetzte Vitamine und Eisen-II-gluconat, die das Bundesverwaltungsgericht als nicht mit den Bio-Kennzeichnungsvorschriften vereinbar einstuft.

Das Gericht wies Herbarias Argument zurück, das Urteil benachteilige das Unternehmen im Vergleich zu US-Konkurrenten. Zudem stellte es klar, dass auf solchen Produkten auch keine Hinweise auf die biologische Herstellung einzelner Inhaltsstoffe angegeben werden dürfen. Die Entscheidung erstreckt sich auch auf Fruchtsäfte und Kräutertees – jedes Bio-Getränk mit nicht-pflanzlichen Zusätzen an Mineralien oder Vitaminen muss künftig auf das Bio-Logo verzichten.

Auch ein ähnliches, aus den USA importiertes Getränk ist betroffen: Das Gericht bestätigte, dass es weder das EU-Bio-Logo noch Verweise auf biologische Herstellungsverfahren tragen darf.

Das Urteil setzt klare Grenzen dafür, was in Deutschland und der EU als Bio vermarktet werden darf. Getränke mit nicht-pflanzlichen Vitamin- oder Mineralstoffzusätzen müssen nun das EU-Bio-Logo und das deutsche Biosiegel entfernen. Unternehmen wie Herbaria müssen ihre Etiketten an die neuen Vorgaben anpassen.