05 April 2026, 00:21

Brandenburg plant 24-Stunden-Öffnung für automatisierte Mini-Supermärkte

Ein belebter Markt im alten Stadtzentrum von Heidelberg mit Menschen, die gehen, auf Bänken sitzen und in der Nähe von Zelten stehen, umgeben von Gemüsekörben, Gebäuden, Bäumen und einem klaren blauen Himmel.

Brandenburg plant 24-Stunden-Öffnung für automatisierte Mini-Supermärkte

Die brandenburgische Landesregierung hat Pläne zur Aktualisierung der Ladenöffnungszeiten vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen würden es unbemannten, vollautomatisierten Läden ermöglichen, rund um die Uhr zu öffnen. Eine endgültige Entscheidung liegt nun beim Landtag, der die Novelle beraten und verabschieden muss, bevor sie in Kraft tritt.

Der Vorstoß folgt einem Auftrag des Landtags aus dem vergangenen Jahr. Die Abgeordneten hatten die Regierung aufgefordert, bis Ende März gesetzliche Anpassungen einzureichen, um Mini-Supermärkte 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen die Woche betreiben zu können. Derzeit dürfen Geschäfte in Brandenburg von Montag bis Samstag durchgehend geöffnet bleiben, während an sechs Sonn- oder Feiertagen Sonderregelungen für die Öffnungszeiten gelten.

Im Mittelpunkt der geplanten Reformen stehen sogenannte Smart Stores – automatisierte Verkaufsstellen, die ohne Personal auskommen. Solche Läden könnten vor allem in ländlichen Regionen eine wichtige Rolle spielen, wo Einwohner oft Schwierigkeiten haben, vor Ort an grundlegende Waren zu gelangen. Die Behörden argumentieren, dass diese Geschäfte dazu beitragen würden, Lieferketten aufrechtzuerhalten und die Lebensqualität in der gesamten Region zu verbessern.

Andere Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen für unbemannte, automatisierte Läden eingeführt. Die brandenburgische Landesregierung strebt nun an, ihre Politik an diese bestehenden Modelle anzupassen, um nicht den Anschluss an die neuen Einzelhandels-Technologien zu verlieren.

Falls die Änderungen verabschiedet werden, könnten vollautomatisierte Läden ohne zeitliche Beschränkungen betrieben werden. Dies würde den Einkaufszugang in unterversorgten Gebieten erleichtern, insbesondere außerhalb der größeren Städte. Der nächste Schritt ist eine Abstimmung im Landtag, die darüber entscheidet, ob die Novelle Gesetz wird.

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