Brandenburg will religiöse Symbole in Gerichtssälen verbieten – Neutralitätsgesetz geplant
Hagen SieringBrandenburg will religiöse Symbole in Gerichtssälen verbieten – Neutralitätsgesetz geplant
Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für die Justiz – religiöse Symbole in Gerichten sollen verboten werden
Die Landesregierung Brandenburgs will ein Neutralitätsgesetz für die Justiz einführen, das religiöse Symbole in Gerichtssälen untersagt. Mit dem Vorstoß soll sichergestellt werden, dass rechtliche Entscheidungen frei von persönlichen Überzeugungen – sei es religiöser oder politischer Natur – wahrgenommen werden. Sowohl Richterinnen und Richter als auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wären von den geplanten Regelungen betroffen.
Die rot-schwarze Koalitionsregierung treibt die Gesetzesinitiative voran, die sichtbare Symbole wie Kopftücher, Kippas oder Kreuze während Gerichtsverhandlungen verbieten würde. Als rechtliche Grundlage wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 herangezogen.
Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt den Entwurf. Er betonte, dass das Gesetz auch auf ehrenamtliche Richter angewendet werden solle und etwa religiöse Tattoos oder andere sichtbare Zeichen einschließe. Gleichzeitig warnte er davor, Muslimas mit Kopftuch von der juristischen Ausbildung auszuschließen. Die Vielfalt im Berufsstand müsse gewahrt bleiben, so Kirschnick.
Das Justizministerium in Potsdam hat bisher keinen konkreten Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren vorgelegt. Dennoch stößt der Vorstoß bereits beim Landesrichterbund auf Zustimmung, der darin eine Stärkung des öffentlichen Vertrauens in die Gerichte sieht.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssten Richter und Staatsanwälte in Verhandlungen auf das Zeigen religiöser oder politischer Symbole verzichten. Ziel der Regierung ist es, den Grundsatz zu unterstreichen, dass juristische Entscheidungen allein auf rechtlicher Grundlage beruhen müssen. Wann das Gesetz genau in Kraft treten soll, steht jedoch noch nicht fest.






