19 April 2026, 10:17

Bund der Steuerzahler klagt: Kann der Rundfunkbeitrag bald steuerlich abgesetzt werden?

Deutsche Banknote mit "Grenzmark 100,000,000"-Text, zeigt ein purpurfarbenes Stempelabzeichen auf einem weißen Hintergrund.

Bund der Steuerzahler klagt: Kann der Rundfunkbeitrag bald steuerlich abgesetzt werden?

Bund der Steuerzahler klagt gegen Rundfunkbeitragspflicht – Abzug als Sonderausgabe möglich?

Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerliche Behandlung der zwingenden Rundfunkbeiträge infrage. Mit einer neuen Klage will der Verband erreichen, dass die Gebühren als Sonderausgabe absetzbar werden. Bei Erfolg könnte dies Millionen Haushalten in Deutschland finanzielle Entlastung bringen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein abgelehnter Steuerantrag für den Rundfunkbeitrag des Jahres 2024. Ein Steuerzahler hatte rund 220 Euro in seiner Erklärung geltend gemacht, doch das Finanzamt erkannte den Betrag nicht an. Der Verband unterstützt nun eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern.

Falls das Gericht der Klage stattgibt, könnten die Beiträge entweder als Sonderausgabe oder als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Die tatsächliche Ersparnis hinge dann vom individuellen Steuersatz ab: Bei einem Satz von 20 Prozent wären etwa 44 Euro pro Jahr drin, bei 30 Prozent rund 66 Euro und Spitzenverdiener mit 45 Prozent könnten fast 93 Euro jährlich zurückerhalten.

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Ein positives Urteil hätte Signalwirkung für alle Haushalte, die den Beitrag zahlen müssen. Derzeit wird die Pflichtabgabe für jeden angemeldeten Wohnsitz in Deutschland fällig – unabhängig von Einkommen oder tatsächlicher Nutzung.

Bei einem Erfolg der Klage könnten Steuerzahler einen Teil der Rundfunkgebühren mit der Einkommensteuer verrechnen. Die genaue Entlastung würde vom persönlichen Steuersatz abhängen. Zudem könnte das Urteil eine Debatte darüber anstoßen, wie zwingende öffentliche Abgaben künftig steuerlich behandelt werden.

Quelle