Bundesarbeitsgericht verbietet pauschale Kopftuch-Verbote bei der Flughafen-Sicherheit
Hagen SieringBundesarbeitsgericht: Fluggastkontrolleur darf Kopftuch tragen - Bundesarbeitsgericht verbietet pauschale Kopftuch-Verbote bei der Flughafen-Sicherheit
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Ablehnung einer Bewerberin wegen ihres Kopftuchs eine religiöse Diskriminierung darstellt. Der Richterspruch folgt auf einen Fall in Hamburg, wo einer muslimischen Frau eine Stelle in der Flughafenkontrolle verweigert wurde. Sie hatte 3.500 Euro Entschädigung gefordert, nachdem sie den Verdacht gehegt hatte, wegen ihres Glaubens benachteiligt worden zu sein.
Die Klägerin hatte sich als Luftsicherheitsassistentin am Flughafen Hamburg beworben. Die Bundespolizeidirektion Hamburg, die für die Sicherheitsvorkehrungen zuständig ist, verfügte über eine strenge Regelung, die das Tragen von Kopftüchern für Mitarbeiterinnen an den Kontrollpunkten untersagte. Als die Frau mit Kopftuch zum Vorstellungsgespräch erschien, wurde sie umgehend abgelehnt.
Das Gericht in Erfurt prüfte, ob das Verbot gerechtfertigt war. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass weder Neutralitätsargumente noch Kundenpräferenzen ausreichen, um religiöse Symbole einzuschränken. Stattdessen müssen Arbeitgeber nun einen konkreten betrieblichen Grund für solche Beschränkungen nachweisen.
Das Urteil bestätigte frühere Entscheidungen des Arbeitsgerichts Hamburg und des Landesarbeitsgerichts Hamburg. Beide hatten ausreichende Beweise für eine Diskriminierung festgestellt. Die Richter betonten zudem, dass das Tragen eines Kopftuchs die Ausübung der Tätigkeit nicht beeinträchtige.
Das Sicherheitsunternehmen konnte keine stichhaltigen Gründe für seine Regelung vorlegen. Folglich entschied das Gericht, dass muslimische Frauen Kopftücher grundsätzlich auch bei der Personen- und Gepäckkontrolle tragen dürfen.
Der Richterspruch setzt einen klaren rechtlichen Präzedenzfall für religiöse Ausdrucksformen am Arbeitsplatz. Arbeitgeber dürfen pauschale Verbote religiöser Symbole nicht mehr durchsetzen, ohne einen konkreten Notwendigkeitsnachweis zu erbringen. Das Urteil stärkt den Schutz vor Diskriminierung für Beschäftigte und Bewerber gleichermaßen.