Bundesgericht bestätigt Disziplinarstrafe gegen umstrittenen BND-Professor
Hagen SieringBundesgericht bestätigt Disziplinarstrafe gegen umstrittenen BND-Professor
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Disziplinarstrafe gegen Martin Wagener, einen Professor an der Bundesakademie für öffentlichen Dienst, bestätigt. Mit dem Urteil wird die Entscheidung des Bundesnachrichtendienstes (BND) für rechtmäßig erklärt, Wageners Gehalt für zwei Jahre um 10 Prozent zu kürzen. Der Beschluss folgt auf einen langjährigen Rechtsstreit um Wageners umstrittenes Buch Kulturkampf um das Volk.
Wagener, der an der Fakultät für Nachrichtendienste lehrt, war nach der Veröffentlichung des Buches von seinen Dienstpflichten suspendiert worden. Der BND argumentierte, seine Ausführungen würden in Deutschland lebende Menschen mit Migrationshintergrund herabsetzen und damit seine Pflicht als Beamter verletzen, sich einwandfrei zu verhalten. Wagener bestritt die Vorwürfe und klagte gegen die Sanktion.
Das Landgericht Frankfurt hatte zunächst zugunsten Wageners entschieden und festgestellt, dass seine Äußerungen nicht gegen die verfassungsmäßige Treuepflicht von Beamten verstoßen. Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil jedoch auf. Es verwies auf eine konkrete Passage im Buch, die das öffentliche Vertrauen in Wageners amtliche Rolle und seine Vorbildfunktion untergraben habe. Zwar räumte das Gericht ein, dass Wageners Ansichten zum ethnokulturellen Volksbegriff nicht gegen die verfassungsrechtliche Loyalitätspflicht verstießen. Dennoch schädigten seine Aussagen das Vertrauen in die Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten. Die Gehaltskürzung um 10 Prozent für zwei Jahre bleibt daher bestehen.
Das Urteil beendet einen langwierigen Streit um Wageners Buch und dessen Folgen für seine Karriere. Seine Lehrtätigkeit bleibt ausgesetzt, und die finanzielle Sanktion hat Bestand. Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie öffentliche Äußerungen von Beamten an ihren beruflichen Verpflichtungen gemessen werden.