Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klage gegen A1-Ausbau in der Eifel
Elfriede WielochBundesverwaltungsgericht beschäftigt sich mit der A1 - Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klage gegen A1-Ausbau in der Eifel
Klage gegen Ausbau der A1 in der Eifel kommt vor Bundesverwaltungsgericht
Diese Woche wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über eine Klage gegen den Ausbau der Autobahn A1 in der Eifel verhandeln. Die mündliche Verhandlung ist für Mittwoch, 9 Uhr, angesetzt. Im Mittelpunkt steht eine Beschwerde des Umweltverbands BUND Rheinland-Pfalz, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss von 2023 für einen rund zehn Kilometer langen Neubauabschnitt zwischen den Anschlussstellen Kelberg und Adenau richtet – dem südlichsten Teilstück des größeren Projekts zur Schließung der Lücke auf der A1.
Der BUND wirft den Verantwortlichen vor, bei der Genehmigung gegen Artenschutzbestimmungen zu verstoßen. Zudem seien die Entwässerungspläne mangelhaft und die Klimaschutzauflagen unzureichend. Ein Urteil wird am Verhandlungstag nicht erwartet; die Entscheidung des Gerichts soll am 18. November fallen.
Der umstrittene Abschnitt ist Teil eines umfassenderen A1-Ausbauvorhabens, das drei geplante Teilstücke zwischen Kelberg und Blankenheim umfasst. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder räumte ein, dass der Zeitplan für das Gesamtprojekt aufgrund unvorhersehbarer Faktoren unsicher bleibe. Dennoch zählt der A1-Ausbau zu 74 Autobahnprojekten bundesweit, die bis 2029 – vorbehaltlich der Finanzierung – eine finale Baugenehmigung erhalten sollen. Die Mittwochsverhandlung konzentriert sich ausschließlich auf das Teilstück Kelberg–Adenau. Der Name des vorsitzenden Richters ist in den öffentlichen Unterlagen nicht genannt.
Die Entscheidung des Gerichts am 18. November wird darüber befinden, ob der Planfeststellungsbeschluss von 2023 Bestand hat oder überarbeitet werden muss. Sollte er bestätigt werden, könnte das Projekt in die Bauphase übergehen – vorausgesetzt, die Finanzierung ist gesichert und weitere behördliche Prüfungen werden bestanden. Das Ergebnis könnte zudem Signalwirkung für ähnliche Klagen gegen andere Autobahnausbauprojekte in Deutschland haben.