DAK-Gesundheit verschärft Apotheken-Regeln zu Preisen und Mehrwertsteuer ab 2026
Hagen SieringDAK-Gesundheit verschärft Apotheken-Regeln zu Preisen und Mehrwertsteuer ab 2026
DAK-Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken bei Preis- und Mehrwertsteuerangaben
Die DAK-Gesundheit hat strengere Vorgaben für Apotheken bei der Einreichung von Preis- und Mehrwertsteuerdaten eingeführt. Die Änderungen treten am 1. Mai 2026 in Kraft – bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen. Apotheken müssen künftig aktualisierte Richtlinien für Kostenvoranschläge und Rechnungen beachten, um Ablehnungen oder Abrechnungsstreitigkeiten zu vermeiden.
Nach den neuen Bestimmungen sind Apotheken verpflichtet, sowohl Preise als auch Mehrwertsteuerangaben für alle elektronischen Kostenvoranschläge und Rechnungen zu übermitteln. Im Standardverfahren müssen Nettopreise zusammen mit einem Mehrwertsteuer-Hinweis angegeben werden – entweder "Netto (regulärer Mehrwertsteuersatz)" oder "Netto (ermäßigter Mehrwertsteuersatz)". Bei der automatisierten Abrechnung ist ein Mehrwertsteuer-Kennzeichen erforderlich: "1" steht für den vollen Steuersatz, "2" für den ermäßigten Satz.
Ausnahmen gelten in bestimmten Fällen: Wurde ein vertraglich vereinbarter Bruttopreis festgelegt oder liegt eine Mehrwertsteuerbefreiung vor, entfällt die separate Angabe der Steuer. Die DAK-Gesundheit betont jedoch, dass solche Ausnahmen begrenzt sind und klar dokumentiert werden müssen.
Der Krankenversicherer warnt, dass Verstöße gegen die neuen Regeln ab dem 1. Mai 2026 zu abgelehnten Einreichungen und möglichen Abrechnungskonflikten führen können. Apotheken werden aufgefordert, ihre Systeme zu prüfen und sicherzustellen, dass alle Übermittlungen den aktualisierten Vorgaben entsprechen.
Ziel der verschärften Richtlinien ist es, die Abwicklung von Preis- und Mehrwertsteuerangaben zwischen Apotheken und der DAK-Gesundheit zu vereinfachen. Wer die Regeln ab kommendem Jahr nicht einhält, riskiert Verzögerungen oder finanzielle Streitigkeiten. Apotheken müssen ihre Abrechnungsprozesse daher bis zum Stichtag an die neuen Anforderungen anpassen.






