Dobrindts Grenzabweisungen: Juristisch brüchig und politisch riskant
Hagen SieringDobrindts Grenzabweisungen: Juristisch brüchig und politisch riskant
Deutschlands Praxis der Asylabweisungen an der Grenze steht vor schweren juristischen Herausforderungen. Interne Dokumente zeigen, dass die Maßnahme auf wackeliger rechtlicher Grundlage beruht und langwierige Gerichtsverfahren nach sich ziehen könnte. Seit Inkrafttreten der Anweisung werden monatlich durchschnittlich 113 Asylsuchende abgewiesen.
Die Kritik entzündet sich an einer von Innenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai 2025 unterzeichneten Richtlinie, die Grenzbehörden ermächtigt, Asylbewerber zurückzuweisen. Doch bald folgten interne Warnungen: Über 1.300 Seiten an Ministeriumsunterlagen belegen, dass die Abteilung B 2 "erhebliche rechtliche und politische Risiken" mit der Praxis verband. Ein Beamter bezeichnete sie gar als "potenziell giftig" und "nach EU-Recht nicht haltbar".
Eine Rechtsgutachten vom März 2025 untermauerte diese Bedenken und stellte die Vereinbarkeit der Abweisungen mit EU-Recht infrage. Das Ministerium ging zudem davon aus, dass ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mindestens neun Monate dauern würde. Intern räumte man ein, dass Deutschland eine "extreme Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" nachweisen müsste, um die Zurückweisungen zu rechtfertigen – doch dafür gibt es keine Belege.
Trotz dieser Vorbehalte hat keine Landesregierung die Grenzabweisungen öffentlich kritisiert oder Alternativen vorgeschlagen. Kritik kommt stattdessen von Flüchtlingsräten in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie NGOs wie Pro Asyl. Selbst die eigenen Akten des Ministeriums bestätigen: Es gibt keine Hinweise auf eine Krise in den Bereichen Unterbringung, Integration, Kinderbetreuung, Schulen, Gesundheitsversorgung oder Polizei, die solche Maßnahmen rechtfertigen würde.
Seit Einführung der Richtlinie werden monatlich 113 Asylantragsteller abgewiesen. Ohne Nachweis einer tatsächlichen Krise oder rechtlicher Absicherung bleibt der Kurs der Regierung anfällig für Klagen. Sollte der EuGH eingreifen, drohen den Behörden zermürbende juristische Auseinandersetzungen.






