31 March 2026, 00:20

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem historischen Slogan

Titelseite einer deutschen Zeitung vom 18. September 1914 mit einem Schwarz-Weiß-Porträt eines Mannes im Anzug und Krawatte mit der Überschrift "Deutsches Reichstag, Bd. 1, Nr. 1".

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem historischen Slogan

Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines im Mai 2024 veröffentlichten Artikels. Der Beitrag enthielt einen historischen Slogan, der nach deutschem Recht mittlerweile als verfassungswidrig gilt. Die 2004 von den Journalisten Henryk M. Broder und Dirk Maxeiner gegründete Plattform ist für ihre liberalkonservative Haltung bekannt.

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Anlass für die Ermittlungen ist eine Beschwerde über die Verwendung des Spruchs "Alles für Deutschland" – ein Motto, das in der Vergangenheit mit rechtsextremen Verurteilungen in Verbindung gebracht wurde. Das Verfahren begann nach einem anonymen Hinweis an Hessen Gegen Hetze, eine Initiative zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte. Die Organisation leitete die Beschwerde an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter, das wiederum die Bayerische Landeskriminalamt (LKA) einschaltete. Der umstrittene Artikel hatte einen Text aus dem Jahr 1931 der SPD-nahen Zeitung Das Reichsbanner nachgedruckt, in dem der fragliche Slogan enthalten war.

Die rechtliche Prüfung des Spruchs verschärfte sich, nachdem der AfD-Politiker Björn Höcke im Mai 2024 zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden war, weil er ihn in Reden verwendet hatte. Gerichte stuften den Slogan als verfassungswidrig ein und verwiesen auf seine historischen Bezüge zur NS-Organisation SA und zu modernen rechtsextremen Gruppen. Im Dezember 2024 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil und festigte damit seinen Status als verbotenes Symbol nach § 86a StGB.

Das deutsche Recht sieht zwar Ausnahmen für bildungs- oder journalistische Zwecke vor. Unklar bleibt jedoch, warum die Behörden ausgerechnet gegen Achse des Guten vorgehen, wo der Artikel doch in einem historischen Kontext stand. Die Gründer des Blogs haben sich bisher nicht zu den laufenden Ermittlungen geäußert.

Der Fall verdeutlicht die Spannungen zwischen Meinungsfreiheit und den Einschränkungen extremistischer Symbole in Deutschland. Gerichte haben den Slogan wiederholt als rechtswidrig eingestuft – selbst in abgewandelter Form. Das Ergebnis dieser Ermittlungen könnte weitere Präzedenzfälle dafür schaffen, wie historische Bezüge nach aktuellem Recht behandelt werden.

Quelle