04 January 2026, 02:28

Großrazzia in Sachsens Gastronomie: 55 Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße und illegale Beschäftigung

Mitarbeiter arbeiten hinter einer Theke in einem Restaurant mit Gegenständen und Gästen im Vordergrund und Soßenflaschen, Menükarten, Kleidung und Lampen im Hintergrund.

Großrazzia in Sachsens Gastronomie: 55 Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße und illegale Beschäftigung

Am 19. September 2025 führten Zollbeamte groß angelegte Kontrollen in der Gastronomie- und Hotelleriebranche Sachsens durch. An der Aktion beteiligten sich 90 Beamte, die rund 30 Betriebe in Dresden, Leipzig, Nord- und Ostsachsen überprüften. Im Fokus standen die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Verstöße gegen den Mindestlohn sowie betrügerische Ansprüche auf Sozialleistungen.

Die Einsätze leitete die Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zolldirektion Dresden. Dabei wurden 100 Beschäftigte befragt, woraus sich 55 Verdachtsfälle auf Rechtsverstöße ergaben. Zu den festgestellten Problemen zählten Verstöße gegen Sozialversicherungsvorschriften, Aufenthaltsrechtsverletzungen sowie die Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns, der seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde liegt.

Ein Beschäftigter versuchte, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, wurde jedoch gestellt. Bei der Person handelte es sich um einen Geduldeten ohne Arbeitserlaubnis. In Fällen, in denen gesuchte Personen oder Aufenthaltsrechtsverstoßer identifiziert wurden, leiteten die Behörden diese an die zuständigen Vollzugsbehörden weiter. Die Zolldirektion Dresden wird nun die erhobenen Beschäftigtendaten auswerten. In Nachprüfungen werden Lohnunterlagen, Finanzaufstellungen und weitere Geschäftsunterlagen verglichen. Je nach Art des Verstoßes können weitere Maßnahmen in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit oder den Arbeitsbehörden eingeleitet werden. Die Hotel- und Gastronomiebranche zählt zu den größten Arbeitgebern Deutschlands und ist daher ein zentraler Bereich für die Durchsetzung des Mindestlohngesetzes. Ziel der Kontrollen ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern, staatliche Einnahmen zu schützen und die Einhaltung der Arbeitsgesetze zu gewährleisten.

Die Aktion unterstrich die anhaltenden Herausforderungen bei der Durchsetzung von Mindestlohn- und Arbeitsvorschriften. Die Zollbeamten werden weiterhin Geschäftsunterlagen prüfen, um die Einhaltung der Regelungen zu überprüfen. Ihre Arbeit trägt dazu bei, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und Missbrauch im Sozialversicherungssystem zu verhindern.