Hubigs Reform soll frauenfeindliche Morde härter bestrafen als je zuvor
Hagen SieringHubigs Reform soll frauenfeindliche Morde härter bestrafen als je zuvor
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um frauenfeindliche Tötungsdelikte schärfer zu ahnden. Die geplante Änderung soll sicherstellen, dass Morde mit geschlechtsspezifischem Motiv künftig konsequent als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden.
Nach aktuellem Recht können bereits Tötungen aus Besitzansprüchen – etwa im Rahmen von Partnerschaftsgewalt – als Mord geahndet werden. Dennoch werden einige Fälle weiterhin nur als Totschlag eingestuft, was zu milderen Strafen führt. Während Mord mit lebenslanger Haft bestraft werden kann, sind die Höchststrafen für Totschlag deutlich niedriger begrenzt.
Hubigs Vorstoß zielt darauf ab, den Mordparagraphen um Taten zu erweitern, die allein wegen des Geschlechts des Opfers verübt werden. Künftig soll die Tötung einer Frau allein wegen ihres Frauseins automatisch als Mord gelten. Die Bundesregierung will damit verhindern, dass solche Verbrechen herabgestuft und als Totschlag gewertet werden.
Falls der Gesetzentwurf verabschiedet wird, würde dies den rechtlichen Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt deutlich stärken. Tötungsdelikte mit frauenfeindlicher Motivation wären dann mit den vollen Konsequenzen des Mordparagraphen zu ahnden – inklusive der Möglichkeit lebenslanger Haft. Die Reform soll eine bestehende Lücke schließen, die bisher zu einer unzureichenden Einstufung solcher Straftaten führte.






