Kreistag Spree-Neiße lehnt AfD-Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl ab
Margot RudolphKreistag Spree-Neiße lehnt AfD-Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl ab
Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlprotest der AfD gegen die jüngste Stichwahl um das Amt des Landrats zurückgewiesen. Die Entscheidung folgt auf ein knappes Rennen im März, bei dem der CDU-Kandidat Martin Heusler die AfD-Kandidatin Christine Beyer mit nur drei Prozentpunkten Vorsprung besiegte.
Die AfD hatte das Ergebnis angezweifelt und auf mögliche Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren hingewiesen. Ihr Einspruch fand jedoch bei der Mehrheit der Kreistagsmitglieder keine Unterstützung.
Die Stichwahl fand am 22. März statt, wobei Heusler 51,5 Prozent der Stimmen auf sich vereinte, während Beyer auf 48,5 Prozent kam. Die AfD reichte später einen Protest ein und verwies auf deutliche Unterschiede zwischen den Brief- und den Präsenzwahlen: Heusler gewann 70,6 Prozent der Briefwahlstimmen, während Beyer bei den Urnenwahlen mit 54,1 Prozent vorne lag.
Die Partei wies zudem auf eine ungewöhnlich hohe Zahl wahlberechtigter Bürger hin, die Wahlunterlagen angefordert, aber nicht abgestimmt hatten. Trotz dieser Vorwürfe wies die Kreiswahlleiterin die Beanstandungen als unbegründete Vermutungen zurück. Sie betonte, dass ein Einspruch konkrete Beweise erfordere, um eine Annullierung des Ergebnisses zu rechtfertigen.
Letztlich stimmten die Kreistagsabgeordneten gegen den Antrag der AfD und bestätigten damit Heuslers Sieg. Die Argumente der Partei wurden als unzureichend bewertet, um Rechtsverstöße während der Wahl nachzuweisen. Der AfD bleibt jedoch die Möglichkeit, die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Cottbus anzufechten.
Mit der Ablehnung des Protests durch den Kreistag ist Heuslers Wahlsieg vorerst bestätigt. Als nächster Schritt könnte die Partei rechtlich gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Cottbus vorgehen. Ohne stichhaltigere Beweise bleibt das Wahlergebnis jedoch wie im März verkündet bestehen.






