Mainz ändert Beherbergungssteuer nach Kritik aus der Hotellerie grundlegend
Margot RudolphMainz ändert Beherbergungssteuer nach Kritik aus der Hotellerie grundlegend
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer nach Kritik überarbeitet. Die aktualisierte Fassung enthält zentrale Änderungen, um Bedenken aus der Hotelleriebranche Rechnung zu tragen. Eine endgültige Entscheidung wird nun nach einem Prüfverfahren fallen.
Der ursprüngliche Entwurf war auf starken Widerstand lokaler Hotels gestoßen. Als Reaktion passten die Verantwortlichen mehrere Punkte der Satzung an. Eine wesentliche Änderung verlagert die Steuerpflicht von den Betrieben auf die Gäste.
Zudem wurde eine neue Übergangsregelung eingeführt. Diese befreit Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, bis zum 31. März 2027 von Zahlungsverpflichtungen. Ziel ist es, den Übergang in das neue System zu erleichtern.
Die überarbeitete Satzung wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht sie zur endgültigen Abstimmung in den Stadtrat.
Die novellierte Verordnung soll die Belastung für Unternehmen verringern und einen reibungslosen Übergang gewährleisten. Bei einer Zustimmung treten die neuen Regeln für qualifizierte Verträge nach März 2027 in Kraft. Das letzte Wort über den Vorschlag hat der Stadtrat.






